Soziales Projekt „Leuchtturm Mensch“ in Michelau
Erneut 100.000,- Euro für soziales Engagement
„Leuchtturm Mensch“-Nominierungen noch bis 30.06.2024 möglich
Die KOINOR Horst-Müller-Stiftung prämiert in diesem Jahr bereits zum dritten Mal „Leuchttürme“ aus der Region. Menschen, die sich sozial und ehrenamtlich in besonderem Maß engagieren. Menschen, die unsere Heimat ein Stück lebens- und liebenswerter machen, um es im Sinne der Stiftung auf den Punkt zu bringen. Es geht um Menschen. Es geht um Miteinander. Mit „Leuchtturm Mensch“ wurde im Jahr 2022 ein einzigartiges Projekt ins Leben gerufen. Die Resonanz war überwältigend. Bei über 70 Nominierungen wurden 17 Preisträger gewürdigt und insgesamt 60.000,- Euro für soziale Zwecke ausgeschüttet. In 2023 wurde das Projekt fortgeführt und erweitert. Unter einer Vielzahl von Einsendungen wurden 19 Preisträger im Rahmen einer Gala geehrt. Insgesamt wurde eine Summe von 100.000,- Euro für soziales Engagement und Projekte gestiftet. Auch 2024 möchte die KOINOR Horst-Müller-Stiftung wieder soziales Engagement würdigen und zusätzlich noch Projekte, die sich mit dem Thema Natur und Umwelt hier in unserer Region beschäftigen. Egal, ob altbewährte oder neue Projekte, ob groß angelegt oder im Kleinen. Es geht um die Motivation und ums Anpacken – für eine liebens- und lebenswerte Heimat.
Wie und wer kann nominieren und nominiert werden?
Jedem in unserer Heimat darf und soll das Engagement der Menschen auffallen, die auf vielfältige Weise dazu beitragen, Menschlichkeit über bloßem Egoismus zu stellen und die Heimat somit zu einem besseren Ort zu machen. „Leuchtturm Mensch“ ehrt diese Menschen und deren Entdecker. Jeder kann einen oder mehrere Vorschläge einreichen, ob Einzelpersonen, Gruppen, Vereine oder Institutionen. Außerdem auch Projekte, die sich dem Thema Natur und Umwelt widmen. Alle Infos und Formular zur Nominierung unter www.koinor-stiftung.de
Es werden insgesamt 100.000 Euro ausgeschüttet. Über die Höhe der Einzelpreise entscheidet die Jury nach Würdigung aller einzelnen Umstände, wobei sich auch mehrere Teilnehmer ein Preisgeld teilen können. Die Gewinne dienen nicht der persönlichen Bereicherung. Vielmehr sind sie von den Preisträgern in freier Entscheidung – aber im Einklang mit den Stiftungsregularien – zu verwenden.
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