Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach beschlossen

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Der Gutachterausschuss des Landkreises Kronach am Landratsamt hat mit Beschluss vom 05.03.2024 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 01.01.2024 festgelegt.

Die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen können ab sofort im Internet unter www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden (Bodenrichtwertkarte). Eine schriftliche Auskunft kann dort online oder beim Gutachterausschuss des Landkreises Kronach (gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de) jeweils kostenpflichtig (20 € pro Auskunft und Bodenrichtwert) bestellt werden. Hier kann auch die gesamte Liste (analog oder digital, jeweils 100 €) angefordert werden.

Hintergrund: Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete ab. Diese Gebiete werden abgegrenzt und werden als Bodenrichtwertzonen bezeichnet.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der sogenannten Kaufpreissammlung, wo alle Grundstücksverkäufe (Notarverträge) des Jahrgangs 2021 anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- und kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung, telefonisch unter 09261 678-247, per E-Mail unter gutachterausschuss@lra-kc.bayern.de.

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Kronach (www.landkreis-kronach.de) unter den Suchbegriff „Gutachterausschuss“ zu finden.