Wie entsorge ich E-Zigaretten? Das Landratsamt erklärt, wie es richtig geht
E-Zigaretten kamen erstmals in den 2000er Jahren als alternative Nikotinprodukte auf den Markt. Sie gibt es als wiederaufladbare und nachfüllbare Variante oder als Einwegprodukt, das entsorgt werden muss, wenn das E-Liquid verbraucht ist. Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Coburg weist jetzt auf die richtige Art und Weise der Entsorgung von E-Zigaretten hin.
Weil der Gebrauch von E-Zigaretten inzwischen weit verbreitet ist, kann eine unsachgemäße Entsorgung erhebliche Umweltauswirkungen haben. Einweg- oder E-Zigaretten bestehen nämlich aus einer Mischung verschiedener Materialien: unter anderem Kunststoffen, Metallen und Elektronik. Sie enthalten zudem eine Batterie oder einen Akku. Damit gehören Einweg-/E-Zigaretten zu den Elektro- und Elektronikgeräten – das gilt es bei der Entsorgung zu beachten. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wo darf man Einweg-/E-Zigaretten entsorgen?
Einweg-/E-Zigaretten können bei den Wertstoffhöfen kostenfrei abgegeben werden. Zudem bieten Elektrofachgeschäfte sowie Verkäufer von E-Zigaretten oft entsprechende Sammelboxen oder Rücknahmemöglichkeiten an. „Nur so ist eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet, um Umweltschäden zu vermeiden“, sagt Wolfgang Sommer, Abfallberater am Landratsamt Coburg.
Wo darf man Einweg-/E-Zigaretten nicht entsorgen?
Einweg-/E-Zigaretten gehören keinesfalls in den normalen Hausmüll oder in öffentliche Abfallbehälter. Die enthaltenen Elektronikkomponenten sowie die Batterien/Akkus können Feuer verursachen oder schädliche Chemikalien freisetzen. Deshalb empfiehlt Wolfgang Sommer: „Durch die richtige Entsorgung tragen jeder dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren und unsere Umwelt zu schützen.“
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