Verhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 17. Kalenderwoche 2024 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Strafverfahren gegen den 28-jährigen B. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 46 Fällen am 22.04.2024, 09:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 43 KLs 720 Js 5493/23).

Dem Angeklagten liegt zur Last, als sog. Retention Agent von einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Varna/Bulgarien aus, einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit mehreren Trading-Plattformen vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können.

Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeitraum Mitte 2018 bis Dezember 2020 soll der Angeklagte im Zusammenhang mit verschiedenen Trading-Plattformen bei div. Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von rund 400.000,00 Euro verursacht haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.

2. Das Strafverfahren gegen den 67-jährigen M. wegen besonders schwerem räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr am 23.04.2024, 13:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 44 KLs 2121 Js 20465/23).

Dem Angeklagten liegt zur Last, am 26.10.2023 in einem Supermarkt in Weilersbach fünf Flaschen Spirituosen entwendet zu haben. Hierbei soll er von zwei Zeugen beobachtet worden seien, die ihn auf dem Parkplatz des Marktes stellen wollten. Der Angeklagte habe daraufhin mit nicht unerheblicher Geschwindigkeit mit seinem Pkw auf einen der Zeugen zugehalten, der sich in dessen Weg gestellt habe, um ihn an der Flucht zu hindern. Auch wenn der Angeklagte dies beabsichtigt habe, sei der Zeuge nicht verletzt worden, obwohl er strauchelte und deswegen zur Seite gestolpert sei.

3. Hinsichtlich des am 25.04.2024 beginnenden Strafverfahrens gegen 16 mutmaßliche „Geldautomatensprenger“ wird auf die vorangegangenen Pressemitteilungen Bezug genommen.

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