Prozessauftakt in Bamberg im Verfahren gegen „Geldautomatensprenger“

Symbolbild Justiz

Im Oktober 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen zwölf Tatverdächtige aus den Niederlanden und Belgien, die im Zeitraum von November 2021 bis in das Jahr 2023 unter Zuhilfenahme von Sprengsätzen Geldautomaten verschiedener Banken geöffnet haben sollen, um an das darin befindliche Bargeld zu gelangen. Die insgesamt 27 den Angeklagten zur Last gelegten Taten verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet mit Schwerpunkt in Bayern und BadenWürttemberg. Die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg ergibt sich daraus, dass auch „Sprengungen“ in Zapfendorf im Januar 2022 sowie in Forchheim im Juli 2022 Gegenstand der Anklageschrift sind.

In der Folgezeit wurde durch die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen vier weitere Tatverdächtige wegen vergleichbarer Sachverhalte Anklage erhoben. Die vorgenannten Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden, weswegen nunmehr gegen 16 Angeklagte insgesamt 30 Taten verhandelt werden.

Mit Beschluss vom 15.03.2024 hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Bamberg das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt. Der erste von insgesamt 74 Terminen wird am 25.04.2024 stattfinden.

Aus Kapazitätsgründen wird die Hauptverhandlung in der John F. Kennedy-Halle auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums in Bamberg stattfinden. Bei der Bewältigung des enormen organisatorischen Aufwandes wird das Landgericht Bamberg im Wege der Amtshilfe in hohem Maß durch das Polizeipräsidium Oberfranken unterstützt.

Der konkrete Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautet dahingehend, dass sich die Angeklagten zu einer Bande zusammengeschlossen haben sollen, um in wechselnder Besetzung von den Niederlanden ausgehend Geldautomaten in Deutschland zu sprengen. Zur Erreichung ihrer Ziele sollen die Täter höchst professionell und arbeitsteilig vorgegangen sein und insgesamt Geldbeträge in Höhe von mehr als 3 Millionen € erlangt haben, der verursachte Sachschaden soll sich auf mehr als 5,5 Millionen € summieren.

Nach der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft Bamberg handelt es sich insoweit um schweren Bandendiebstahl, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken, das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu 10 Jahren für jede einzelne der den Angeklagten zur Last gelegten Taten vor.