Ausschreibung zur Beteiligung am Seniorenbeirat der Stadt Forchheim
Das städtische Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales gibt die Ausschreibung zur Beteiligung am Seniorenbeirat der Stadt Forchheim bekannt: Entsprechend der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Forchheim muss sich das Gremium nach Ablauf der Wahlperiode neu zusammensetzen und vom Stadtrat berufen werden.
Ziel und Aufgabe des Seniorenbeirates ist die Beratung des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Stadtverwaltung in allen Fragen des gesamten Seniorenbereichs. Der Seniorenbeirat soll eine möglichst repräsentative Vertretung der älteren Mitbürger*innen sein, die sich durch ihr berufliches oder ehrenamtliches Engagement den Belangen der Senior*innen besonders verbunden fühlen.
Dem Seniorenbeirat sollen unter anderem auch angehören:
- Drei in der Seniorenarbeit erfahrene, oder interessierte Bürger*innen der Stadt Forchheim, die nicht Organisationen, Wohlfahrtsverbänden oder dem Stadtrat angehören.
- Die nichtorganisierten Mitglieder des Seniorenbeirats müssen mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen reicht das Erreichen des 55. Lebensjahres aus.
- Auch müssen die nichtorganisierten Mitglieder des Seniorenbeirats seit mindestens sechs Monate vor Berufung in den Seniorenbeirat ihren ersten Wohnsitz in Forchheim haben.
Für die Wahl der nichtorganisierten Senior*innen wird eine Vorschlagsliste erstellt. Bewerben können sich alle an Seniorenarbeit interessierten Bürger*innen der Stadt Forchheim, die die genannten Kriterien erfüllen.
Alle Bewerbungen mit Lebenslauf sind schriftlich bis spätestens 12.05.2024 der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, Amt für Jugend, Bildung, Sport und Soziales der Stadt Forchheim, Klosterstr. 6, mitzuteilen. Für Rückfragen und Auskünfte steht Frau Polster (Tel. 09191-714 454) gerne zur Verfügung.
Soweit gewünscht wird, kann hier auch die vollständige Satzung des Seniorenbeirates der Grossen Kreisstadt Forchheim angefordert oder eingesehen werden.
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