Bayreuther ZBFS zum heutigen Gedenktag für Opfer von Terror
Ansprechpartnerin für Terroranschläge und Großschadensereignisse hilft effizient und unbürokratisch
Opfer von Terroranschlägen und Großschadensereignissen, die auf einer Straftat beruhen, sowie die Angehörigen dieser Opfer können sich in Bayern schnell und unbürokratisch direkt an die Zentrale Ansprechpartnerin für den Opferschutz wenden. Dadurch wird eine leicht zugängliche Opferhilfe gewährleistet. Die Zentrale Ansprechpartnerin für Opfer von Terroranschlägen und Großschadensereignissen Kerstin Altenbeck ist bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) angesiedelt. „Opfer derartiger grausamer Straftaten bleiben in dieser schwierigen Situation nicht auf sich allein gestellt“, so Altenbeck.
Die Zentrale Ansprechpartnerin ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: ansprechpartner.opferschutz@zbfs.bayern.
„Menschen, denen etwas Schlimmes widerfahren ist, sollen in ihrer Not nicht alleine gelassen werden. Wir nehmen den heutigen Gedenktag für Opfer von Terrorismus zum Anlass, und erinnern an das Unterstützungsangebot unserer Landesbehörde“, erklärt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS.
Zum Hintergrund: Am 21. November 2019 hat das Bayerische Sozialministerium die Aufgabe des Zentralen Ansprechpartners für Opfer von Terror und von auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen in Bayern an das ZBFS übertragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unserer Landesbehörde: ZBFS – Ansprechpartner für den Opferschutz (bayern.de)
Auch Opfer von Gewalttaten, die nicht unmittelbar auf Terroranschlägen und Großschadensereignissen basieren, unterstützt und entschädigt die Landesbehörde ZBFS. Informationen erhalten Sie unter: ZBFS – Gewaltopfer (bayern.de)
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