Stellungnahme des Landratsamtes zur geplanten Fällung der Dorflinde in Birkenreuth

In dem Beitrag „Offener Brief zur geplanten Fällung der Dorflinde in Birkenreuth“ wirft der Bund Naturschutz einige Fragen zu dem Vorgang auf. Die Redaktion des Wiesentboten hat beim Landratsamt nachgefragt und folgende Stellungnahme erhalten:

Zu den im offenen Brief des BUND Naturschutz aufgeworfenen Fragen äußert sich das Landratsamt Forchheim wie folgt:

1. Wer hat die offensichtlich geplante Fällung der Linde in Auftrag gegeben?

Ein Auftrag wurde noch nicht erteilt. Aktuell werden Angebote eingeholt.

2. Liegt ein schriftliches Gutachten über den Baum vor? Wenn ja, werden darin Alternativen für eine Fällung aufgezeigt?

Ja, ein solches liegt vor. Dieses stellt klar, dass eine ausreichende Fixierung oder Sicherung des ausbruchgefährdeten Stämmlings mit technischen Mitteln nicht mehr möglich ist. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr vorhanden.

3. Da es sich um ein Naturdenkmal handelt, das wie ein Baudenkmal als erhaltenswert zu behandeln ist, stellt sich die Frage, ob Maßnahmen in Erwägung gezogen werden können, die Linde durch geeignete Maßnahmen noch länger zu erhalten (z.B. Haltebänder, Abstützungen von Ästen)? Dem Argument „der Baum muss gefällt werden, weil eine unmittelbare Gefahr von ihm ausgeht“ könnte somit begegnet werden.

siehe Antwort zu 2.

4. Wurde die Bevölkerung über die offensichtlich geplante Fällung informiert?

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.02.2024 wurde beim Tagesordnungspunkt „Anfragen“ öffentlich die Thematik von der örtlichen Markträtin Susanne Braun-Hofmann vorgebracht. Es wurde mitgeteilt, dass zurückliegend ein Rückschnitt an der Linde durch das LRA FO erfolgte und das nunmehr eine Fällung erfolgen müsse. Der Vorsitzende (BGM) teilte mit, der Markt Wiesenttal war nicht in Kenntnis gesetzt bezüglich des Rückschnitts. Der Baum ist ein Naturdenkmal. Mit der uNB soll geklärt werden, ob der Baum erhalten werden kann oder gefällt werden müsse. Der Markt Wiesenttal hat nach Vorliegenden des Sachverhaltes/ Rücksprache mit der uNB die örtlichen Gemeinderäte informiert.

5. Befindet sich der Baum auf öffentlichen Grund?

Die Linde steht auf einem Grundstück des Marktes Wiesenttal.

6. Ist eine Fällung nach dem 1. März im vorliegenden Fall mit dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar?

Ja, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.