Verkehrsminister Bernreiter: „Bund setzt Schienenausbau aufs falsche Gleis“

Die Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes bedarf dringend einer grundlegenden Überarbeitung. Deshalb hat Bayern im heutigen Verkehrsausschuss des Bundesrates für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Das gab Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter heute nach der Sitzung des Verkehrsausschusses bekannt: „Der Bund will sich beim Ausbau und der Sanierung von Bahnstrecken künftig vor allem auf Hochleistungskorridore konzentrieren. Dabei besteht die konkrete Gefahr, dass andere wichtige Projekte wie zum Beispiel die Franken-Sachsen-Magistrale, der Brenner-Nordzulauf, die Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing, die Strecke Ulm – Augsburg oder die Elektrifizierung der Strecke Regensburg – Hof hinten runterfallen“, kritisiert der Minister. So können wir das im Bundesrat nicht mittragen.“ Bayern ist mit dieser Haltung nicht alleine, da auch Projekte in anderen Bundesländern betroffen sind.

Konzentration auf Hochleistungskorridore bedroht wichtige Projekte in Bayern

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist die rechtliche Grundlage für Investitionen in das Schienennetz des Bundes. Eigentlich sollten mit der aktuellen Novelle Hemmnisse beim Ausbau des Schienennetzes beseitigt werden. Neben konkreten Neu- und Ausbauplänen, für die höchstwahrscheinlich durch die im Gesetz vorgesehene Priorisierung der Hochleistungskorridore nicht mehr genügend Mittel bereitgestellt werden können, ist eine generelle Unklarheit bei der Finanzierung wichtiger Maßnahmen der kommenden Jahre zu beobachten. Dies betreffe unter anderem die Umstellung auf das europäische einheitliche Zugsicherungssystem ETCS, kritisiert Bernreiter: „Ab 2028 muss der Freistaat über 1.000 Nahverkehrsfahrzeuge entsprechend umrüsten, beziehungsweise Neufahrzeuge mit ETCS-bestellen. Die Gesamtinvestitionen allein für den Schienenpersonennahverkehr belaufen sich auf rund eine Milliarde Euro. Das geht nicht ohne Förderung durch den Bund. Bislang ist das im Gesetz nicht enthalten.“ Ebenso fehlt die Grundlage für die Finanzierung von Ersatz- und Umleiterverkehren, die im Zuge der geplanten Generalsanierung der Hochleistungskorridore anfallen. Wenn der Bund wichtige Hauptstrecken über Monate sperren lässt, dürfen die Kosten für Schienenersatzverkehre und großräumige Umleitungen nicht Ländern und Bahnunternehmen aufgebürdet werden.

„Es zeigt sich mal wieder deutlich, dass die Ampel-Koalition viel von Verkehrswende spricht, aber wenig dafür tut“, so Bernreiter. „Wir stehen bei Sanierung und Ausbau des Schienennetzes und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehres vor gewaltigen Herausforderungen. Der Bund darf die Länder dabei nicht alleine lassen.“

Zur Genese des Gesetzes: Die Bundesregierung hatte sich im Juni 2023 mit dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes befasst und ihn in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hat im September vergangenen Jahres zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Die Bundesregierung hat die Änderung des Gesetzesentwurfes überwiegend abgelehnt. Nach monatelangen koalitionsinternen Reibereien hat der Bundestag den Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition und der Gruppe Die Linke im Februar 2024 beschlossen. Nach aktueller Planung sollte das Gesetz am 22. März im Bundesrat behandelt werden.