Naturschutzverband LBV fordert „Ausbau der Windkraft nicht nur im Wald“
Dringend erforderliche Energiewende nicht zu Lasten von Wäldern und Naturschutz
Der Ausbau der Windenergie ist aus Sicht des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) eine unverzichtbare und tragende Säule der Energiewende. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CSU und Freie Wähler angekündigt, 1.000 Windräder in Bayern bis zum Jahr 2030 errichten zu lassen. „Derzeit zeichnet sich ab, dass die Mehrzahl der Standorte in Wäldern geplant werden. Dadurch sind vielerorts wertvolle Lebensräume und windkraftsensible Arten betroffen. Der LBV wird Windkraftvorhaben an solchen Standorten sorgfältig prüfen und darauf achten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht keine Roten Linien überschritten werden“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer fest. Darüber hinaus bringen Militär und Denkmalschutz oft große Einschränkungen bei der Windkraftplanung mit sich. Der LBV fordert, dass der Bereich Naturschutz in der Abwägung genauso stark gewichtet wird, wie diese beiden Belange.
Um die Ziele der Bundesregierung und der EU zum Umbau der Energieversorgung zu erreichen, werden derzeit im Freistaat in allen bestehenden Planungsregionen sogenannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen gesucht. Für den Ausbau der Windkraft setzt die Bayerische Staatsregierung vorrangig auf Flächen, die von den Staatsforsten bewirtschaftet werden. Doch wird der Staatswald allein nicht ausreichen, um die staatlich vorgegebenen Ausbauziele für Windkraft in Bayern zu erreichen. Dabei beunruhigt den LBV, dass Vorranggebiete für Windkraftanlagen auch in wertvolle Misch- und Laubwälder geplant werden. „Wenn Waldgebiete für Windkraftanlagen in Betracht gezogen werden, sollten dafür nur intensiv genutzte Fichten- und Kiefern-Monokulturen ausgewählt werden. Diese weisen in Bezug auf den Artenschutz ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial auf“, fordert Norbert Schäffer.
Die Ergebnisse einer neuen Studie einer Arbeitsgemeinschaft verschiedener Fachinstitute, darunter das Leibnitz-Institut, stützen diese Forderung des LBV. Diese zeigt, dass Windkraftanalgen in Wirtschaftswäldern zum Rückgang von Vogelarten beitragen.
Auswirkungen von Windkraft im Wald
Durch den Bau von Windkraftanlagen und der damit einhergehenden Infrastruktur wie Zufahrten, Parkplätze und Stromtrassen gehen Lebensräume im Wald verloren. Die Anlagen verursachen Störungen durch Bau- und Betriebslärm, Folgenutzungen und Wartungszyklen. Dies betrifft nicht nur dort brütende Vogelarten, sondern vor allem auch Fledermäuse, da die meisten Arten den Wald als Jagdhabitat und Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen.
Weitere einschränkende Faktoren
„Als LBV bereitet uns Sorge, dass die aktuellen Bestimmungen, die die Genehmigung zur Ausweisung von Windkraftgebieten vereinfachen und beschleunigen sollen, überwiegend zu Lasten des Naturschutzes gehen“, stellt der LBV-Vorsitzende fest. Der berechtigte Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung sowie weiträumige Einschränkungen durch Militär oder Denkmalschutz führen oft dazu, dass Lebensräume von windkraftsensiblen Tierarten beplant werden. „Wir werden diese ungleiche Bewertung nicht zulassen. Die Energiewende erfordert Kompromisse von allen Nutzungsformen in unserer Landschaft. Sie dürften nicht nur einseitig vom Naturschutz erbracht werden“, so Norbert Schäffer weiter.
Über den LBV
1909 gegründet ist der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. – der älteste Naturschutzverband in Bayern und zählt aktuell über 115.000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Der LBV setzt sich durch fachlich fundierte Natur- und Artenschutzprojekte sowie Umweltbildungsmaßnahmen für den Erhalt einer vielfältigen Natur und Vogelwelt im Freistaat ein. Mehr Infos: www.lbv.de/ueber-uns.
Wenn der LBV als erstes betont wie unverzichtbar der Ausbau der Windkraft sei und ihn für die tragende Säule der Energiewende hält, dann hat man ein „inneres“ Problem die „roten Linien“ zu verteidigen. Es gibt nur wenige Naturschutzvereine wie die Naturschutzinitiative oder den Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) die es klipp und klar sagen „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!“. Man sollte wissen, dass erst vor kurzer Zeit das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde mit dem Ziel, Windkraftanlagen in
Landschaftsschutzgebieten und Wälder zu ermöglichen. Aspekte wie Schutz von Flora und Fauna sind zweitrangig geworden! Die schlagenden Argumente heißen nun „Überragendes öffentliches Interesse der Energieerzeugung und Sicherheit“. Wenn der LBV weiterhin einen Abstand von 800 Metern zwischen Windparks zur Wohnbebauung für ausreichend hält, scheinen ihn auch nicht die gesundheitsgefährdenden Aspekte für die Bevölkerung zu interessieren. Die wirtschaftlichen Probleme werden erst gar nicht erwähnt. Denn wenn auch die Sonne kostenlos scheint und der Wind kostenlos weht, wird der Ausbau der Stromnetze und lokalen Stromverteilung, sowie der Aufbau der bis jetzt nicht vorhandenen Energiespeicher uns noch hunderte von Milliarden Euro kosten. Selbst der Leiter des Energiekonzerns E.ON Birnbaum erklärt öffentlich, warum die Netzentgelte steigen und steigen. Also nicht wundern, wenn wir in Zukunft noch mehr für den Strom zahlen müssen.
Die Strompreise steigen massiv an, seit die Stromerzeugung privatrechtlich organisieret ist – und zwar weitgehend unabhängig von der immer kostengünstiger gewordenen Gewinnung des Stroms aus Sonne und Wind. Natürlich gibt es nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Sondereffekte.
Die hohen Kosten für Netzentgelte finden ihre Ursache in (gewollten) politischen Fehlentscheidungen, in deren Hintergrund nicht zuletzt die beabsichtigte Behinderung der Energiewende stand (und steht).
Natürlich bedeuten Solar- und Windenergie wie auch Wasserkraft bedeutende Eingriffe in und Folgen für die Natur und Landschaft. Aber sie müssen gegengerechnet werden gegen das, was Kohleabbau, Öl- und Gasförderung, Klimawandel sowie die Probleme mit Uranbergbau und über hunderttausende von Jahren erforderliche sichere Lagerung der nuklearen Abfälle bedeuten.
Auch ich bin nicht mit allen Entscheidungen zur Standortwahl der Sonnen-, Wind- und Wasserkraftanlagen sowie Wahl der Leitungstrassen einverstanden – und manches ist auch hier eher politisch-ökonomischen Lobbyverflechtungen als sachgerechten Erwägungen zu verdanken. Aber letztlich gibt es zur Umstellung der Strom- und Nutzwärmegewinnung keine Alternative, wenngleich manches besser gemacht werden könnte.
Die Erkenntnis, daß auch die „ökologischen“ Formen der Nutzenergiegewinnung negative ökologische Nachwirkungen haben, kann nur eine Konsequenz nach sich ziehen: Effiziente Nutzung. Sinnlose Energieverschwendung muß beendet werden. Dazu zählen die Verkehrswende ebenso wie der letztliche Verzicht auf energieaufwendig produzierte Wegwerfprodukte beispielsweise aus Glas oder Aluminium, um nur einige Beispiele zu nennen. (Ein umfassendes Mehrwegsystem im Bereich der Verpackungen wäre beispielsweise auch ökonomisch sinnvoller und schaffte wie auch eine nicht auf dem individuellen Kraftfahrzeug als Massenverkehrsmittel beruhende Mobilität im Saldo mehr Arbeitsplätze als das besherige System.)
Ein „Weiter so!“ im Sinn des bedenkenlosen Ressourcenverbrauchs kann jedenfalls keine Option sein. Und nach wie vor gilt, was in Teilbereichen der ökologischen Neuausrichtung bereits zu spüren ist, aber auch bei wirtschaftlichen Veränderungen der Verganheit immer wieder zu beobachten war: Je länger ein notwendiger Wandel verzögert wird, desto härter werden die Umbrüche, desto schmerzhafter die sozialen Folgen sein. Wer bremst, macht sich an der Zukunft der Menschen schuldig.
„Wenn der LBV weiterhin einen Abstand von 800 Metern zwischen Windparks zur Wohnbebauung für ausreichend hält, scheinen ihn auch nicht die gesundheitsgefährdenden Aspekte für die Bevölkerung zu interessieren.“
Es gibt an Windrädern keine „gesundheitsgefährdenden Aspekte für die Bevölkerung“, die angebliche Gefahr durch Infraschall ist eben so widerlegt wie die Behauptung MMR Impfungen verursachten Autismus.