Aktu­el­ler Stand des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens bei REGIOMED

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Ein Spre­cher der REGIO­MED-KLI­NI­KEN GmbH teilt mit:

Vor­ver­fah­ren: Zum Jah­res­an­fang 2024 hat die REGIO­MED-KLI­NI­KEN GmbH beim zustän­di­gen Amts­ge­richt Nürn­berg Antrag auf Eröff­nung eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens gestellt. Die­ser Schritt war not­wen­dig, um die Gesell­schaft ange­sichts immenser bran­chen­wei­ter Her­aus­for­de­run­gen, wie den mas­siv erhöh­ten Sachund Per­so­nal­kos­ten, dem Fach­kräf­te­man­gel und den Nach­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie, wie­der wirt­schaft­lich auf sta­bi­le Füße zu stel­len. Die vom Antrag umfass­ten REGIO­MED-Ein­rich­tun­gen befin­den sich daher seit Anfang des Jah­res in einem vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Das vor­läu­fi­ge Ver­fah­ren dau­ert in der Regel drei Mona­te und mün­det anschlie­ßend in das Haupt­ver­fah­ren, das soge­nann­te Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren. Für den drei­mo­na­ti­gen Zeit­raum des vor­läu­fi­gen Ver­fah­rens wer­den bei­spiels­wei­se Löh­ne und Gehäl­ter von der Agen­tur für Arbeit über­nom­men. Das hilft dem Unter­neh­men, ein wirt­schaft­li­ches Pols­ter für die Neu­aus­rich­tung aufzubauen.

Betrof­fe­ne REGIO­MED-Ein­rich­tun­gen: Als Teil des Trans­for­ma­ti­ons­pro­zes­ses betrifft das Sanie­rungs­ver­fah­ren im Ergeb­nis den gesam­ten Ver­bund – aber nicht alle REGIO­MED­Ein­rich­tun­gen sind Teil des recht­li­chen Ver­fah­rens. So wer­den die Kli­nik­ge­sell­schaf­ten REGIO­MED Kli­ni­kum Coburg GmbH, die Helmut‑G.-Walther-Klinikum Lich­ten­fels GmbH, die Hen­ne­berg-Kli­ni­ken-Betriebs­ge­sell­schaft mbH mit dem REGIO­MED-Kli­ni­kum Hild­burg­hau­sen, die Kli­nik Neu­stadt GmbH und die MEDI­NOS Kli­ni­ken des Land­krei­ses Son­ne­berg GmbH sowie die die­sen zuge­hö­ri­gen Ein­rich­tun­gen im Ver­fah­ren saniert. Von den Anträ­gen sind zudem die zuge­hö­ri­gen Senio­ren­zen­tren und Wohn­hei­me sowie der Ret­tungs­dienst umfasst. Dar­über hin­aus sind auch die MVZ-Gesell­schaf­ten Kli­ni­kum Lich­ten­fels Medi­zi­ni­sche Ver­sor­gungs­zen­tren GmbH, MVZ Kli­nik Neu­stadt GmbH und die Ambu­lan­tes Zen­trum Hen­ne­ber­ger Land GmbH und deren zuge­hö­ri­ge Ein­rich­tun­gen Teil des Ver­fah­rens. Glei­ches gilt auch für die REGIO­MED Ser­vice GmbH. Nach bereits erfolg­ter Sanie­rung ist die REGIO­MED Reha-Kli­nik Mas­ser­berg hin­ge­gen von den Anträ­gen nicht umfasst. Auch für die MVZ Kli­ni­kum Coburg GmbH und Medi­cal School REGIO­MED wur­den kei­ne Anträ­ge gestellt.

Zukunfts­kon­zept: Alle Gesell­schaf­ten des REGIO­MED-Ver­bunds arbei­ten in der aktu­el­len Pha­se des Vor­ver­fah­rens an der Ent­wick­lung des Zukunfts­kon­zepts: Hier­zu gehört ein auf jede ein­zel­ne Ein­rich­tung opti­mal zuge­schnit­te­ner Sanie­rungs­plan sowie eine ent­spre­chen­de Medi­zin­stra­te­gie für den gesam­ten Ver­bund. Die­ses Kon­zept bil­det die Grund­la­ge des Insol­venz­plans, der zum Abschluss des recht­li­chen Ver­fah­rens den Gläu­bi­gern vor­ge­stellt und dem Amts­ge­richt Nürn­berg vor­legt wird.

Bie­ter­ver­fah­ren: Neben der Aus­ar­bei­tung eines Zukunfts­kon­zepts ist der REGIO­MED-Ver­bund wei­ter­hin mit der plan­mä­ßi­gen Durch­füh­rung des recht­lich ver­pflich­ten­den Inves­to­ren­pro­zes­ses beschäf­tigt. Der Pro­zess glie­dert sich im Wesent­li­chen in die Vorbereitungs‑, Prü­fungs- und Umset­zungs­pha­se. Aktu­ell durch­läuft der Inves­to­ren­pro­zess die zwei­te Pha­se: REGIO­MED führt seit die­ser Woche (KW 8) gemein­sam mit den exter­nen Sanie­rungs­exper­ten Gesprä­che mit aus­ge­wähl­ten Bie­tern, die ihr Inter­es­se für den Ver­bund oder ein­zel­ne Teil­be­rei­che bekun­det haben. Dabei wer­den die Bedin­gun­gen der mög­li­chen Aus­ge­stal­tung einer stra­te­gi­schen Part­ner­schaft ver­han­delt, ein Zuschlag fin­det hier­bei aller­dings nicht statt. Die Aus­wahl der Gesprächs­part­ner erfolgt nach der best­mög­li­chen Über­ein­stim­mung mit dem geplan­ten Sanie­rungs­kon­zept und den ange­streb­ten Zukunfts­op­tio­nen für den Ver­bund. Im Anschluss fol­gen dann kon­kre­te Ver­trags­ver­hand­lun­gen, wel­che final durch das zustän­di­ge Insol­venz­ge­richt zu einem spä­te­ren Zeit­punkt bestä­tigt wer­den müs­sen. Auch dabei wird auf die best­mög­li­che Ver­ein­bar­keit der Fort­füh­rungs­plä­ne mit dem Sanie­rungs­kon­zept geach­tet. Wir bit­ten dar­über hin­aus um Ver­ständ­nis, dass wir gesetz­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet sind und uns nicht näher zu den Ange­bo­ten und Gesprächs­part­nern äußern werden.

Aus­blick: Bis zur Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens, des soge­nann­ten Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens, zum 1. April 2024, wer­den Inves­to­ren­ei­ni­gun­gen und Sanie­rungs­plä­ne im Insol­venz­plan zusam­men­ge­fasst. Über die­sen wer­den dann zum Abschluss des Vor­ver­fah­rens die Gläu­bi­ger abstim­men. Damit wird die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Inves­toren­plä­ne sich im zeit­li­chen Umfeld der Ver­fah­rens­er­öff­nung bewe­gen. Das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist nach dem der­zeit bis März 2024 lau­fen­dem Vor­ver­fah­ren der nächs­te plan­mä­ßi­ge und ver­fah­rens­recht­lich vor­ge­ge­be­ne Schritt. REGIO­MED plant, zum Juli 2024 das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren abzuschließen.

Über das Ver­fah­ren: Das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist auf die umfas­sen­de Sanie­rung von REGIO­MED aus­ge­rich­tet. Unter Auf­sicht des gericht­lich bestell­ten Sach­wal­ters hat der Ver­bund mit sei­nen Ein­rich­tun­gen die Mög­lich­keit, sich unter Bei­be­hal­tung der Geschäfts­füh­rung zu restruk­tu­rie­ren und mög­lichst vie­le Arbeits­plät­ze zu erhal­ten. Im Rah­men der Sanie­rungs­be­mü­hun­gen erstellt die Unter­neh­mens­lei­tung mit Unter­stüt­zung erfah­re­ner Sanie­rungs­exper­ten ein Zukunfts­kon­zept. Die­ses soll die lang­fris­ti­ge wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit des Unter­neh­mens sichern und die best­mög­li­che Medi­zin­stra­te­gie beinhal­ten. Zu dem Ver­fah­ren gehört auch die recht­li­che Vor­ga­be zur Durch­füh­rung eines Bieterprozesses.“