Neue Vorranggebiete für Windkraftanlagen in den Landkreisen Kronach und Forchheim

Symbol Bild Green Deal

„Weg frei für die Windkraft“ – Planungsverband Oberfranken-West weist sechs neue Vorranggebiete aus

„Wir haben den Weg frei gemacht für sechs neue Vorranggebiete für Windenergieanlagen in Ebermannstadt und Eggolsheim im Landkreis Forchheim sowie am Rennsteig im Landkreis Kronach.“ – Der Bamberger Landrat Johann Kalb freute sich als Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West am Dienstag über einstimmige Beschlüsse des Gremiums.

Diesen waren seit Mitte 2023 umfassende Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie Anhörungen von Trägern öffentlicher Belange vorausgegangen. Für die drei Vorranggebiete „Lange Meile“ bei Ebermannstadt und Eggolsheim waren rund 2000 Stellungnahmen mit gut 100 unterschiedlichen Einwendungen eingegangen. Für die der Gebiete in den Gemeinden Ludwigsstadt, Tettau und Steinbach am Wald im Landkreis Kronach gab es 37 Eingaben. In beiden Fällen wurden die Stellungnahmen gegen das überragende öffentliche Interesse der Energieerzeugung abgewogen.

Der Anteil der Vorranggebiete an der Fläche des Regionalen Planungsverbandes wächst mit diesen neuen Gebieten von 0,6 im Jahr 2022 auf nun gut 1,0 Prozent der gesamten Fläche. Der Bund hat im sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ für den Freistaat Bayern verpflichtende Flächenziele für mögliche Windenergieanlagen festgelegt: 1,1 Prozent bis Ende 2027 und 1,8 Prozent bis Ende 2032.

Der Planungsverband Oberfranken-West hat es sich zum Ziel gesetzt, das 1,8-Prozent-Ziel bereits deutlich früher zu erreichen. Hierfür werden derzeit Potenzialflächen für Windkraft geprüft. Im Sommer 2024 wird das Verfahren für die Gesamtfortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ des Regionalplanes gestartet. Ziel ist es dabei, aus den Potenzialflächen weitere Vorranggebiete zu entwickeln. „Wir kommen unserer Verpflichtung konsequent nach“, so der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West, Landrat Johann Kalb. „Alle Regionen Bayerns stehen gleich in der Pflicht.“