Coburger Sportvereine sollen Vereinspauschale für 2024 beantragen
Der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport am Landratsamt Coburg weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern den Sportbetrieb in Vereinen pauschalisiert in Form der Vereinspauschale unterstützt.
Als Verein kann die staatliche Vereinspauschale erhalten, wer:
- mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht
- einen Jugendanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtmitglieder erreicht
- Einnahmen durch Beiträge und Spenden mindestens in Höhe des sich ergebenden Sollaufkommens erzielt hat
- steuerrechtlich gemeinnützig ist (aktueller Bescheid)
- Mitglied im BLSV oder BSSB ist.
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale muss ausnahmslos bis spätestens 1. März inklusive der Übungsleiterlizenzen vorgelegt werden. Wichtig: Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist! Später eingehende oder unvollständige Antragsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Der Link zum zentralen Onlineverfahren sowie die Antragsunterlagen und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung:
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