RathausReport der Stadt Erlangen vom 20. Dezember 2023

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Öffentlicher Nahverkehr in der Erlanger Innenstadt ab dem Jahreswechsel kostenlos

Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Erlanger Innenstadt. Ab dem 1. Januar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Ab März tritt dann eine neue Parkgebührenverordnung in Kraft, die Parksuchverkehr reduzieren und das Parken in der Stadt auf geeigneten Flächen wie dem Großparkplatz und den großen Parkhäusern bündeln soll. Die Maßnahmen sollen zusammen mit der neuen CityLinie Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt verbessern. Das Pilotprojekt ist zunächst auf drei Jahre befristet und wird begleitend ausgewertet. Busfahren in der Erlanger Innenstadt wird durch den kostenlosen Innenstadtbereich zum neuen Jahr deutlich attraktiver. Wer dort mit dem Bus fahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden.

Der kostenlose Innenstadtbereich erstreckt sich vom Busbahnhof im Westen zum Zollhausplatz im Osten sowie von der Werner-v.-Siemens-Str. im Süden zur Schwabachanlage im Norden. Die Namen der Bushaltestellen, die im kostenlosen Innenstadtbereich liegen, sind auf den Schildern gelb-orange hinterlegt. Diese Farbe findet sich auch auf allen Fahrplan- und Tarifinformationen wieder. Eine interaktive Karte im Internet zeigt zudem, welche Parkmöglichkeiten es in Erlangen gibt und wie man von dort aus jeweils am besten mit dem Bus in der Innenstadt unterwegs ist (www.erlangen.de/innenstadt-kostenlos). Zudem werden dort Antworten auf häufige Fragen rund um den kostenlosen Innenstadtbereich gegeben. Herzstück des kostenlosen Innenstadtbereichs ist die neue CityLinie, die mit elektrisch betriebenen Bussen seit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember als Ringlinie den Großparkplatz, verschiedene Parkhäuser und zentrale Punkte wie die Universitätskliniken, die Arcaden und die nördliche Innenstadt verbindet. Es können aber auch alle anderen Busse im ausgewiesenen Bereich kostenfrei benutzt werden. Alle, die von oder zu Haltestellen außerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs fahren wollen, lösen weiterhin wie gewohnt das entsprechende Ticket im regulären Tarif des VGN. Für das Stadtgebiet Erlangen gilt die Tarifzone C.

Nach dem Start der kostenlosen CityLinie zum Fahrplanwechsel im Dezember ist der kostenlose Innenstadtbereich im Nahverkehr die zweite Stufe eines Konzepts, mit dem die Innenstadt vom Autoverkehr entlastet und die Aufenthaltsqualität und Attraktivität dadurch erhöht werden soll. Als dritte Stufe tritt dann im März die überarbeitete Verordnung über die Parkgebühren in Kraft. Ziel ist es, die Innenstadt von unnötigem Parksuchverkehr zu entlasten und über veränderte Parkgebühren das Parken in der Stadt auf geeigneten Flächen wie dem Großparkplatz und den großen Parkhäusern, die noch viel freie Kapazität besitzen, zu bündeln. Von dort können Pendlerinnen und Pendler sowie Besucherinnen und Besucher zu Fuß oder bequem mit den Bussen die Ziele im Zentrum erreichen. Bisher waren die Gebühren für das Parken in öffentlichen Bereichen im Vergleich zu den Parkhäusern sehr günstig. Das soll sich dann ändern. Die eigentliche Lenkungswirkung des Parkverkehrs soll durch die Erhöhung der Gebühren erreicht werden. Um die Frequenz auf den Parkplätzen im Stadtzentrum zu erhöhen, werden dort die Gebühren auf den gesetzlich erlaubten Maximalbetrag von 2,60 Euro pro Stunde gesetzt. Die Gebühr für den Großparkplatz ist mit 1,50 Euro pro Stunde deutlich niedriger angesetzt.

„Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn wir attraktive Alternativen zum Auto schaffen. Kostenloser Nahverkehr und die Bündelung des Parkens sind wesentliche Bausteine für eine attraktive Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität für die Menschen, die hier einkaufen wollen und die hier leben“, sagt Oberbürgermeister Florian Janik.

Innenstadt als vielfältigen Begegnungsort erhalten

Die Erlanger Innenstadt ist ein zentraler Ort der Begegnung mit vielfältigen Nutzungen. Gleichzeitig verändern sich Handel aber beispielsweise auch Anforderungen an Büro- und Geschäftsräume. Um diesem Wandel gerecht zu werden, will die Stadt bestehendes Baurecht nachjustieren. Entsprechend hat der Erlanger Stadtrat das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 – Kerngebiet Nürnberger Straße gebilligt. Durch die beiden Deckblätter soll künftig ab dem 2. Obergeschoss eine Wohnnutzung als ausnahmsweise zulässig erklärt werden. Die Erdgeschosszone soll hingegen als zentraler Verkaufsbereich gestärkt werden.

Ergänzend wird durch die Deckblätter das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen umgesetzt. In der Innenstadt sollen und können bestimmte Arten von Vergnügungsstätten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sie tragen zur Angebotsvielfalt bei und haben aus städtebaulicher Sicht eine Daseinsberechtigung in der Innenstadt. Daher sind Toleranzgebiete bzw. Toleranzgebiete mit Einschränkungen für die Innenstadt definiert. Für den westlichen Bereich der Nürnberger Straße wird deshalb eine geschossbezogene Beschränkung festgesetzt. Vergnügungsstätten sind hier in den Unter- und Obergeschossen, jedoch nicht im Erdgeschoss zugelassen. Diese Regelung soll dazu dienen, die Dichte sowie die Attraktivität und Vielfalt des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes in diesem zentralen Bereich der Innenstadt zu bewahren. Hingegen sind die Flächen im östlichen Bereich der Nürnberger Straße nicht als Toleranzgebiet definiert, wodurch dort Vergnügungsstätten ausgeschlossen sind.

Die Stadt Erlangen setzt mit diesen gezielten Änderungen in den Bebauungsplänen auf eine ausgewogene Entwicklung und den Erhalt eines lebendigen Stadtkerns als attraktiven Anlaufpunkt für Bewohner und Besucher. An den Billigungsbeschluss schließen sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden an. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erstellt die Verwaltung einen Planentwurf, der die Planungen weiter konkretisiert und genauere Festlegungen enthält.

Akademiepreis für Stadtarchivar Andreas Jakob

Die Bayerische Akademie der Wissenschaften hat Erlangens Stadtarchivar Andreas Jakob für seine herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der bayerischen Landesgeschichte und der Erlanger Stadtgeschichte sowie ihrer Vermittlung in die Gesellschaft mit dem Akademiepreis ausgezeichnet. Der Akademiepreis wird an Personen verliehen, die sich durch ihre wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben, obwohl sie nicht hauptberuflich in der Forschung tätig waren oder sind.

In der Begründung der Akademie heißt es: „Andreas Jakob ist Leiter des Stadtarchivs Erlangen. Weit über seine Tätigkeit als akribisch arbeitender Archivar hinaus hat er eine außergewöhnliche Fülle von qualitätsvollen wissenschaftlichen Publikationen vorgelegt, die zugleich einen breiten Interessentenkreis auch außerhalb des engeren Wissenschaftsbetriebs ansprechen. Dabei hat er sich insbesondere der bayerischen und mittelfränkischen Landesgeschichte gewidmet und wichtige Grundlagenarbeit geleistet. In diesem Zusammenhang hat Andreas Jakob erstmals auch Studien zum Nationalsozialismus in Erlangen vorgelegt. Die Aufarbeitung hat eine immense gesellschaftliche Bedeutung. Zudem ist er stets bereit, Anfragen aus der Wissenschaft aufzugreifen und so auch die wissenschaftliche Arbeit über sein unmittelbares Tätigkeitsfeld hinaus zu fördern.“
Zu den erwähnten Studien zählen unter anderem die detaillierte Untersuchung der Vorgänge in Erlangen und die Benennung der Opfer der Reichspogromnacht 1938 oder die detaillierte Analyse der Ereignisse um das Kriegsende 1945 und den gewaltsamen Tod von Stadtkommandant Lorleberg. Diese und weitere Publikationen sind direkt beim Archiv Erlangen käuflich zu erwerben.

Stadt verabschiedete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde haben Bürgermeister Jörg Volleth sowie der Personalrat der Stadtverwaltung mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet. Dank für die geleistete Arbeit und gute Wünsche für den neuen Lebensabschnitt gab es für Hildegard Wießner (Stadtjugendamt), Willi Unfried (Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung), Ulrike Bärmann (Stadtjugendamt), Volker Aschenbrenner (Amt für Gebäudemanagement), Anna Thiel (Stadtjugendamt), Christine Salamy (Stadtjugendamt), Maria Birkmann (Personalratsangelegenheiten) sowie Gerhard Hollfelder (Entwässerungsbetrieb).

Geänderte Öffnungszeiten bei den Kultur- und Bildungseinrichtungen zwischen den Jahren

Auch die städtischen Kultur- und Bildungseinrichtungen haben zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel geänderte Öffnungszeiten.

  • Stadtmuseum: Für einen Museumsbesuch ist an folgenden Tagen geöffnet: Am 23., 26., 27., 28., 29. und 30. Dezember. Geschlossen ist es am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar. Telefonisch erreichbar ist die Kasse und die Auskunft unter der Telefonnummer 09131/86-2300.
  • Kunstpalais: Zu sehen ist die aktuelle Ausstellung am 27. Dezember von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am 28., 29. und 30. Dezember von 10:00 bis 18:00 Uhr. Geschlossen ist das Kunstpalais am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1. Januar.
  • Theater: Vorstellungstage sind der 26. und 31. Dezember. Für diese zwei Vorstellungen können Karten an der Abendkasse gekauft werden. Ansonsten gibt es Tickets online oder an den anderen Vorverkaufsstellen.
  • Stadtbibliothek: Sie ist geschlossen am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1. Januar. An den anderen Tagen ist sie zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Der Bücherbus macht Weihnachtspause vom 23. Dezember bis voraussichtlich 14. Januar.
  • Volkshochschule (vhs): Die Volkshochschule schließt vom 23. Dezember bis zum 7. Januar ihre Pforten. In dieser Zeit ist auch das Servicebüro geschlossen. Kursbetrieb und Servicebüro gehen am 8. Januar wieder an den Start. Anmeldungen sind jederzeit online möglich unter vhs-erlangen.de.
  • Kunstmuseum: Bis 20. Januar ist das Kunstmuseum regulär geschlossen. Die Pforten öffnen sich wieder am 21. Januar mit einer Retrospektive der Erlanger Künstlerin Ulla Schoedel.

Mehr Informationen rund um Weihnachten und Jahreswechsel gibt es online unter www.erlangen.de/rathaus.

Jahreswechsel: Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Zum Jahreswechsel weist die Ordnungsbehörde auf einige rechtliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Kinder und Jugendliche dürfen nur ungefährliche Artikel – unter Aufsicht – abbrennen. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerk nicht erlaubt. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend mit Geldbuße belegt werden. Unabhängig von diesem rechtlichen Rahmen fühlen sich zahlreiche Menschen durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper belästigt und weisen auch auf die Beunruhigung von wildlebenden Tieren und Haustieren hin. Auch die Belastung der Innenstädte mit Feinstaub stellt eine zunehmend kontrovers diskutierte Thematik dar. Die Stadt Erlangen bittet daher um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Die Feuerwehr gibt zudem folgende Sicherheitstipps: Die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper muss sorgfältig beachtet werden, an den Böllern nicht selbst herumbasteln. Bitte nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. Knallkörper und Feuerwerk dürfen nur im Freien abgebrannt werden, niemals nach Menschen werfen oder zielen. Silvesterraketen und Feuerwerkskörper zudem nie in der Nähe von Gebäuden wie zum Beispiel Scheunen oder in der Nähe von Dachstühlen anzünden. Alkoholisierte Personen sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden oder daran gehindert werden, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden anzuzünden. Die „Abschussrampe“ (leere Flaschen) gehört so ausgerichtet, dass die Flugbahn der Raketen nicht in die Nähe von Gebäuden führt. Angezündete Knallkörper sollten sofort weggeworfen werden. „Mutproben“ wie zu langes Halten des angezündeten Knallkörpers unbedingt unterlassen. Besonders auf „Blindgänger“ achten, glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen. Brennbare Gegenstände sollten vom Balkon und der Terrasse geräumt werden. Türen und Fenster, besonders Dachfenster und -luken, sollten sorgfältig verschlossen werden. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist die Feuerwehr unter dem Notruf 112 zu verständigen.

Mehr Informationen rund um Weihnachten und Jahreswechsel gibt es online unter www.erlangen.de/rathaus.