Urteilsverkündung im Strafverfahren wegen Mordes in Mainleus
In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem in Mainleus im Landkreis Kulmbach wohnhaften Tatopfer im Februar 2023 hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am 18. Dezember 2023 den Angeklagten E. wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und die Angeklagte H. wegen Beihilfe zum Totschlag schuldig gesprochen.
Sie hat den Angeklagten E deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die anschließende Unterbringung des Angeklagten E. in der Sicherungsverwahrung nach einer vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe hat die Kammer vorbehalten.
Die Kammer sah es nach zehn Verhandlungstagen, einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der insbesondere eine Vielzahl von Zeugen vernommen und ein rechtsmedizinischer und ein forensisch-psychiatrischer Gutachter angehhört wurden, als erwiesen an, dass es in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 in ihrer Wohngemeinschaft zwischen dem Opfer F., dem Angeklagten E. und einem weiteren gesondert Verfolgten K. zum Streit kam. Im Zuge dessen fügten die beiden Mitbewohner dem Opfer zunächst durch Schläge mit diversen Gegenständen erhebliche Verletzungen zu. Nach einer zwischenzeitlichen Beruhigung der Lage stellten beide Angeklagte erstmals fest, dass das Opfer schwerste Verletzungen erlitten hatte, die insbesondere deutlich schwerwiegender waren als in früheren Fällen von Körperverletzungen zum Nachteil des Geschädigten F., und sich der Geschädigte F. ohne sofortige medizinische Hilfe in einer lebensbedrohlichen Situation befand. Dennoch folgten sie den Anweisungen des gesondert Verfolgten K. und schafften den Geschädigten an Händen und Füßen tragend gemeinsam aus der Wohnung und legten ihn ungesichert auf der Ladefläche des Lieferwagens des Angeklagten E. ab. Dieser fuhr das Opfer sodann in ein nahegelegenes Waldstück und legte es im Wald ab. Er wusste hierbei, dass das Opfer sterben würde und wollte dies, um die vorangegangen Schläge und Misshandlungen zu vertuschen. Das Opfer verstarb wenig später an inneren Blutungen und wurde am Morgen des 14. Februar 2023 in dem Waldstück von einer Spaziergängerin gefunden.
Die Angeklagte H. wurde wegen ihrer Unterstützungshandlung bei der Verbringung des Opfers aus der Wohnung in den Lieferwagen wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihr war nicht zur Überzeugung der Kammer nachzuweisen, dass sie durch ihre Hilfeleistung eine Verdeckung der zuvor gegen ihren Mitbewohner F. verübten Körperverletzungen beabsichtigte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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