Der Vollservice für die Restmülltonne bleibt in Bamberg
Aus Gründen des Arbeitsschutzes erfolgt die Entleerung der schwarzen Restmülltonne im Vollservice zukünftig jedoch nur noch bei satzungskonformer Bereitstellung.
Kein Scherz: Bei der Müllabfuhr gibt es zum 1. April 2024 wichtige Änderungen für die Entleerung der schwarzen Tonne. Diese wird weiterhin von Bamberg Service im Vollservice abgeholt und zurückgestellt, allerdings nur, wenn konsequent alle Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung eingehalten werden. Damit werden zwingende Vorgaben des Arbeitsschutzes umgesetzt.
Das Leeren von Mülltonnen ist ein Knochenjob. Bis zu 15 Kilometer legt ein Mülllader von Bamberg Service am Tag zurück, damit aus gefüllten Restmülltonnen wieder leere werden. Für die schwarze Restmülltonne gibt es nämlich den sogenannten Vollservice: Das bedeutet, dass die Mitarbeiter von Bamberg Service die Restmüllbehälter vom Standplatz holen, in das Müllfahrzeug entleeren und wieder an ihren Platz zurückstellen. Im Lauf der Jahre hat sich allerdings eine Praxis eingebürgert, die aus dem Knochenjob auch noch einen gefährlichen machen: Aus Kellern mit steilen Treppen, niedrigen Deckenhöhen und Tiefgaragen mit steilen Rampen holen die Mitarbeiter von Bamberg Service teilweise die Restmülltonnen heraus. Dazu kommen beengte Transportwege, die teils unbefestigt und schlecht ausgeleuchtet oder in Einzelfällen sogar bis zu 200 Meter lang sind. In diesem Ausmaß und Umfang ist der Vollservice allerdings nicht in der städtischen Abfallwirtschaftssatzung vorgesehen. In vielen Fällen entspricht er darüber hinaus nicht den Vorgaben einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften. Folge: Die Mitarbeiter von Bamberg Service sind einem stark erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Ab 1. April 2024 wird daher der Vollservice für die schwarze Restmülltonne konsequent satzungskonform umgesetzt, um die Gefährdung und die Belastung für die Beschäftigten wieder auf ein aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zumutbares Maß zu bringen.
Was bedeutet das für die Haushalte?
Ab 1. April 2024 erfolgt der Vollservice nur noch für diejenigen Müllbehälterstandorte, die den Erfordernissen der Abfallwirtschaftssitzung genügen. Für viele Haushalte bedeutet dies, dass sich die Situation der Müllentsorgung an ihren Grundstücken und Anwesen im Stadtgebiet ändern wird. Alleine die laut Satzung maximal zulässigen 15 Meter Transportweg zwischen Standplatz und Entleerungsort werden bei fast einem Drittel der im Stadtgebiet aufgestellten Restmüllbehälter deutlich überschritten. Es sind darüber hinaus weitere Kriterien zu erfüllen, damit dem Arbeitsschutz für die Mitarbeiter von Bamberg Service Genüge geleistet werden kann (siehe Infokasten).
Info
Unter dem Begriff „Standplatz“ ist grundsätzlich der Platz zu verstehen, an dem der Müllbehälter auf dem anschlusspflichtigen Privatgrund abgestellt ist.
Nachfolgende Kriterien muss der Standplatz aufweisen:
• Standplatz vom Entleerungsort maximal 15 Meter entfernt
• Standplatz ausreichend groß für benötigte Behälter, mit Erweiterungsmöglichkeit
• Standplatz entspricht den Anforderungen nach Art. 43 der Bayerischen Bauordnung
• Bei Standplatz im Freien: möglichst schattig, witterungsgeschützt und weit entfernt von Türen und Fenstern
• Durchgängige Mindesthöhe 2,10 Meter, bei Durchgängen und Türen 1,95 Meter
• Durchgängige Mindestbreite von 1,00 Meter (2-Rad) bzw. 1,50 Meter (4-Rad)
• Wände, Ecken und herausragende Teile durch Schutzleisten und Rammschutz geschützt
• Vor Behältern ausreichende Bewegungsfläche von 1,20 Meter (2-Rad) bzw.
1,50 Meter (4- Rad)
• Abstand von 0,20 Meter zwischen Behältern und Behältern und Seitenwänden
• Wege und Standplätze trittsicher, eben, rutschhemmend und dauerhaft befestigt
• Keine Rillen, Schlaglöcher, Stolperstellen, Bewuchs, Mulden oder Absenkungen im Belag
• Keine Kies- oder Schotterflächen, Rasengittersteine, unebenes Pflaster oder große offene Fugen
• Standplatz eben und auf einem Niveau mit angrenzendem Gelände
• Keine Treppen und Stufen, Rampen mit einer maximalen Steigung von 10 % (bei 4-Radbehältern möglichst maximal 3 %)
• Bordsteinabsenkung bei 4-Rad-Behältern
• Wege und Standplätze am Abfuhrtag frei von Hindernissen (z. B. Kinderwagen, Fahrräder), Schnee, Eis und Laub
• Wege und Standplätze ausreichend beleuchtet, bestenfalls mit Bewegungsmelder
• Tonnen zum Abholzeitpunkt griffbereit, frei zugänglich und unverschlossen
• Türen und Tore mit Sicherheitsglas, abgerundeten Türgriffen und Handläufen und Türfeststellern
Bei Verwendung von Behälterschränken:
• Behälterschränke kippsicher befestigt
• Tonnen griffbereit eingestellt
• Kein Sockel (4-Rad) bzw. maximal 0,10 Meter (2-Rad)
• Deckelketten und Einhängungen bei Abholung entfernt
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Haushalt mit der neuen Praxis in der Müllabfuhr umgehen, wenn sein Behälterstandplatz die Kriterien für den Vollservice nicht erfüllt: Entweder ab 1. April 2024 die schwarze Restmülltonne genau wie jetzt schon die braune Biotonne und die blaue Altpapiertonne selbst am Straßenrand bereitstellen (Teilservice) oder Maßnahmen am Standplatz ergreifen, damit dieser den Erfordernissen für den Vollservice entspricht.
Umfassendes Informations- und Beratungsangebot
Die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service wird in Abstimmung mit dem Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über die verschiedensten Medien vor dem Umsetzungsstart ausführlich informieren. Ab 8. Januar 2024 wird allen Wohnungs- und Hauseigentümern ein Schreiben postalisch zugestellt, in dem auf die bevorstehende Änderung hingewiesen wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite https://www.stadt.bamberg.de/vollservice das „Merkblatt Müllbehälterstandplätze im Voll- und Teilservice“ mit einer Checkliste herunterzuladen. In diesem Merkblatt sind alle relevanten Punkte für eine ordnungsgemäße Müllabfuhr aufgelistet und verständlich erläutert. Mit der Checkliste kann man schnell feststellen, ob an dem jeweiligen Anwesen Handlungsbedarf besteht. Ziel ist es, dass bis zum 31. März 2024 alle Anwesen in Bamberg durch die Müllabfuhr satzungskonform bedient werden können.
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