Leserbrief zur Pressemeldung: "Lidl hat jetzt Planungssicherheit, Naturschutzverbände verzichten auf Rechtsmittel"

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Wenn es so von Claus Schwarzmann gesagt wurde, was in der Presse zu lesen stand: “Gemeinde vereinbart mit Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) den Verzicht auf Rechtsmittel.“ Nein! Falschmeldung! Dem müssen die Naturschutzverbände knallhart widersprechen.

Richtig ist, dass es einen Entwurf gibt über eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Markt Eggolsheim und den bayerischen Landesverbänden BN und LBV. Dieser Entwurf wird zur Zeit von den Juristen beider Verbänden überprüft. Problem ist unter anderem die Forderung der Gemeinde im Absatz 4: „Die Landesverbände verzichten gegenüber dem Markt Eggolsheim und dem Freistaat Bayern auf die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen gegen jedwede gemeindliche Planungen und behördliche und gerichtliche Entscheidungen, die sich auf den geplanten Neubau….beziehen…….Die Landesverbände verzichten auch auf Eingaben an Behörden oder Volksvertretungen, die sich gegen das Vorhaben wenden. Die Landesverbände unterlassen alles, was die Verwirklichung des Vorhabens beeinträchtigt oder erschwert….“ Mein lieber Scholli, dicker Tobak, heißt es da im Volksmund. Ein Freibrief für unsauberes, gesetzeswidriges Arbeiten?

Wovor hat der Bürgermeister denn Angst? Wenn Claus Schwarzmann, wie er schriftlich darlegt …..“sich verpflichtet, im Hinblick auf die angestrebte Schutzgebietserweiterung und auf sonstige erforderliche, etwa wasserrechtliche Verfahren, über die Bauleitplanung hinaus alles zu tun, was für die Umsetzung des Konzeptes erforderlich ist“ … und die notwendigen Anträge stellt, die erforderlichen Verfahren durchführt und für ein „sauberes“ Bebauungsplanverfahren nach den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben sorgt, warum strebt er dann eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden BN und LBV an? Meine Meinung: Ein Schelm wer dabei Schlechtes denkt.

Die momentane Debatte hat zur Grundlage nur eine Planskizze, welche demnach nicht als verbindlicher Plan angesehen werden kann. Was ist, wenn sich der einzureichende Plan vom vorliegenden Entwurf deutlich unterscheidet? Welche Auswirkungen hat eine Tag und Nacht dröhnende Versorgungseinrichtung in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes? Kommt ein 24 Stunden dauernder Schwerlast-Verkehr? Es sind halt noch Fragen zu klären.

Die Forderung des Bürgermeisters an die Naturschutzverbände ist: Sie sollen die Katze im Sack kaufen und blind ihre Zustimmung signalisieren, und zwar ganz schnell und ohne verbindliche Planung. Haben die Verbände, welche zur Zeit offenbar die einzige wirkliche Kontrollinstanz des Verfahrens sind, erst einmal “ja” gesagt und wird von der jetzigen Planung bei der Eingabe abgewichen, was dann? Und wenn der Bau erst einmal ein paar Jahre steht, wird kaum jemand ernsthaft verhindern können, dass weitere Flächen des NSG verbraucht werden für eine “dringend nötige” Erweiterung. Und was ist, wenn die Gemeinde den aufgegebenen Badesee gegen die Interessen der Naturschutzverbände für eine andere Nutzung, zum Beispiel: als Paradies Anglersee zweckentfremdet und verpachtet?

Wir brauchen Planungssicherheit und ein verbindliches und unveränderlichbares verlässliches Konzept für die Baueingabe. Ein sauberes Bebauungsplanverfahren. Dann kommt das Anhörungsverfahren. Das werden die Naturschutzverbände dann normal fachlich und sachlich begleiten. Aber auf jedwede Einsprüche von vornherein zu verzichten, das geht beim besten Willen nicht.

Übrigens melden die Buschtrommeln, dass es inzwischen einen Deal zwischen dem Bürgermeister und dem Landratsamt (H.Göller) gegeben haben soll und ohne dass die geforderte Erklärung der Naturschutzverbände unterschrieben vorliegt mit einem notariellen Kaufvertrag zwischen Gemeinde und Lidl der Kauf von 120.000 qm Bedarfsfläche in der Büg per Notarvertrag erfolgt ist. Wozu dann noch die rechtsverbindliche Erklärung der Naturschutzverbände, dass sie auf jedweden Einspruch verzichten sollen?

Heinrich Kattenbeck
Kreisvorsitzender Bund Naturschutz