„Radwege-Offensive“ des Landkreises Coburg startet bei Fürth am Berg
Der Weg zwischen Mupperg und dem Neustadter Stadtteil Fürth am Berg zählt zur Kategorie der Hauptrouten im Alltagsradwegenetz und stellt eine wichtige überregionale Verbindung zwischen den Landkreisen Sonneberg und Coburg dar. Zudem ist er Bestandteil des „Iron Curtain Trail“, einem von 17 europäischen Radfernwegen des „EuroVelo“-Radwegenetzes. Und doch hatten Radfahrer jahrelang keinen Spaß, wenn sie dort entlangrumpeln mussten. Jetzt ist der schlechte Zustand des Weges Geschichte: Der Landkreis Coburg und die Stadt Neustadt haben ihn gemeinsam ausgebaut.
Für Landrat Sebastian Straubel hat die verbesserte Verbindung zwischen Fürth am Berg und Mupperg eine zentrale Bedeutung für das Radverkehrsnetz: „Alleine schon deshalb, weil in unserem Radverkehrskonzept die Verbesserung der Wegebeschaffenheit ausdrücklich als Maßnahme enthalten ist.“
Die Gesamtprojektkosten für den Ausbau des rund 850 Meter langen Weges belaufen sich auf etwa 90.000 Euro. Der Landkreis leistet dabei eine Unterstützung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Coburg in Höhe von 75 Prozent – also insgesamt knapp über 67.000 Euro. Damit handelt es sich um die erste große Infrastrukturmaßnahme, bei der der Landkreis eine seiner Landkreiskommunen mit Mitteln aus dem Topf der Förderrichtlinie Radverkehr unterstützt.
Die Unterstützung des Landkreises kommt für Oberbürgermeister Frank Rebhan zum richtigen Zeitpunkt: „Damit ist unser langjähriger Wunsch, die Beschaffenheit dieses Geh- und Radweges deutlich zu verbessern, Wirklichkeit geworden“. Innerhalb der Neustadter Stadtverwaltung war Detlef Heerlein der entscheidende Mann bei der Umsetzung: Er stellte den Antrag auf finanzielle Unterstützung des Landkreises bei der Befestigung des Weges. Der Antrag wurde dann im Landratsamt in Zusammenarbeit zwischen Tiefbauamt, Büro Landrat/Mobilität sowie der Unteren Straßenverkehrsbehörde geprüft und bewilligt. Inzwischen ist der Weg asphaltiert, das Bankett aufgeschottert und der gesamte Abschnitt bereits wieder zur Nutzung freigegeben.
Und damit nicht genug der guten Nachrichten für die Radfahrinnen und Radfahrer rund um Neustadt: Ein weiteres Projekt innerhalb der „Radwege-Offensive“ des Landkreises konnte ebenfalls bereits umgesetzt werden. Wie Dominik Wank von der Stabsstelle „Büro Landrat/Mobilität“ berichtet, wurde die Bordsteinkante an der Einmündung Zwietzau/An den Auwiesen abgesenkt. Durch die Asphaltierung der Rinne vor dem Bordstein werden sich Radfahrer künftig deutlich leichter tun, wenn sie den dort halbhohen Bordstein überfahren wollen. Als Gesamtkosten für diese Maßnahme wird mit rund 7000 Euro gerechnet. Auch daran wird sich der Landkreis mit 75 Prozent (insgesamt rund 5300 Euro) beteiligen.
Der Beschilderung nach zu urteilen, handelt es sich nicht um einen Geh- und Radweg, sondern um einen Gehweg, der in Schrittgeschwindigkeit (!) mit dem Fahrrad benutzt werden darf (nicht muß). 4 bis 7 km/h sind für eine Hauptroute im Alltagsradwegenetz (warum nicht Alltagsradverkehrsnetz – schließlich gibt es Radfahrer/innen auch auf Straßen ohne Sonderweg?) ebenso keine sinnvolle Option wie für einen – gar internationalen – Radfernweg.
Ein zu überfahrender halbhoher Bordstein entspricht schon seit Jahrzehnten nicht dem anerkannten Stand der Technik, der laut bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zu beachten ist. Denn die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sahen schon in der Fassung von 1995 (aktuell ist die von 2010) die Nullabsenkung, also einen niveaugleichen Übergang vor.
Da der Weg nur auf einer Seite der Fahrbahn liegt, ist er wohl für beide Fahrtrichtungen gedacht. Hier fehlt definitiv der Blendschutz, der ebenfalls anerkannter Stand der Technik ist. Die asymmetrisch strahlenden Scheinwerfer entgegenkommender Kraftfahrzeuge führen so bei Dunkelheit zwangsläufig zum Blindflug.
Es erschreckt immer wieder, mit welcher Unkenntnis oder Ignoranz, beides inakzeptabel, wichtige Vorgaben für Radverkehrsanlagen ignoriert und technisch unzureichend gestaltete Wege oder unsinnige rechtliche Anordnungen öffentlich gefeiert werden.
Daß fahrbahnbegleitende Radwege mitnichten Sicherheit garantieren, vielmehr zu häufigen Konflikten mit dem fußläufigen Verkehr sowie an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten zu vermehrten schweren Unfallen mit Kraftfahrzeugen führen, hatte 1997 zur Aufhebung der generellen Radwegbenutzungspflicht geführt. Leider hat der Verordnungsgeber bis heute versäumt, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht für den Radverkehr zu ermöglichen.