Neues Wasserschutzgebiet für Pülsdorfer Brunnen geplant

Wasserschutzgebiet bei Pülsdorf
Wasserschutzgebiet bei Pülsdorf

Das Landratsamt Coburg will das Wasserschutzgebiet zwischen Pülsdorf und Freiberg neu festsetzen und hat dazu jetzt das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeleitet.

Den Trinkwasserbrunnen bei Pülsdorf in der Gemeinde Itzgrund gibt es bereits seit 60 Jahren. Er ist 110 Meter tief und erschließt den Burgsandstein als Grundwasserleiter. Die „Banzer Gruppe“ (ein kommunaler Zweckverband der Städte Bad Staffelstein und Lichtenfels, dem Markt Ebensfeld und der Gemeinde Itzgrund) versorgt mit diesem Brunnen die Orte Freiberg, Pülsdorf und Lahm mit Trinkwasser.

An die Qualität des Trinkwassers werden hohe Anforderungen gestellt. Die bundesweit gültige Trinkwasserverordnung legt zahlreiche Höchstwerte für chemische Stoffe und Mikroorganismen fest. In der Regel schützen Boden und Gestein das Grundwasser zwar relativ gut vor Schadstoffeintrag. Doch auch die Reinigungskraft dieser Deckschichten hat ihre Grenzen. Sind sie überschritten, gelangen Schadstoffe ins Grundwasser und können sich dort dauerhaft anreichern.

Diesen Gefahren gilt es rechtzeitig vorzubeugen. Im Umfeld eines Trinkwasserbrunnens reichen dafür aber die allgemein für den Gewässerschutz geltenden rechtlichen Anforderungen nicht aus. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung von Freiberg, Pülsdorf und Lahm ist deshalb die Neuausweisung eines Wasserschutzgebietes geplant. In diesem werden bestimmte Handlungen verboten oder für nur eingeschränkt zulässig erklärt und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte zur Vornahme beziehungsweise Duldung bestimmter Handlungen und Maßnahmen verpflichtet.

Das ist keineswegs neu: Derzeit gilt rund um den Brunnen bereits eine Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1996. Diese ist aber bei einer von der Regierung von Oberfranken im Jahr 2012 angeregten fachlichen Überprüfung durchgefallen. Ihr umfasstes Gebiet ist nämlich aus hydrogeologischer Sicht zu klein. Zudem fehlen dieser Verordnung wichtige Verbote für den Trinkwasserschutz.

Aus diesem Grund hat die „Banzer Gruppe“ das Einzugsgebiet des Brunnens neu ermitteln lassen und dem Landratsamt Coburg schließlich im Jahr 2018 Unterlagen für die Neufestsetzung vorgelegt. Ein erster Versuch, das Wasserschutzgebiet neu festzusetzen, ist im März 2020 noch an der beginnenden Corona-Pandemie gescheitert: Damals war eine gesetzeskonforme öffentliche Auslegung der Unterlagen nicht möglich. Außerdem hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kurze Zeit später auch noch die Anforderungen an eine Alternativenprüfung verschärft, so dass die „Banzer Gruppe“ die Unterlagen noch einmal ergänzen musste.

Jetzt hat das Landratsamt Coburg erneut das Anhörungsverfahren gestartet, das gesetzlich vor der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes vorgeschrieben ist. Es hat dazu Stellungnahmen von Behörden angefordert und veranlasst, dass ein Verordnungsentwurf mit den zugrunde liegenden Unterlagen in der Gemeinde Itzgrund sowie im Markt Ebensfeld für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausgelegt wird.

Jeder, dessen Belange berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Bedenken oder Anregungen vorbringen. Da sich das Wasserschutzgebiet auch auf den Landkreis Lichtenfels erstreckt, ist das Einvernehmen des Landratsamtes Lichtenfels erforderlich.