Prof. Dr. Volker Ulrich in den wissenschaftlichen Beirat beim Bundesversicherungsamt berufen

Der Bayreuther Finanzwissenschaftler und Gesundheitsökonom Professor Dr. Volker Ulrich (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III) wurde von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für drei Jahre in den wissen-schaftlichen Beirat beim Bundesversicherungsamt berufen. Der Beirat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, die die Bereiche Medizin, medizinische Informationsverarbeitung und Ökonomie abdecken. Vorsitzender des Beirats ist der Essener Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem.

Nachdem Professor Ulrich (Foto) bis März 2012 Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie war, stellt die Beiratstätigkeit beim Bundesversicherungsamt eine neue wichtige Aufgabe dar, denn über den Risikostrukturausgleich werden inzwischen mehr als 20 Mrd. Euro zwischen den Krankenkassen umverteilt. Mit dem Risikostrukturausgleich wird die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen bestimmt.

Zur Unterstützung des Bundesversicherungsamts bei der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches wurde 2007 ein wissenschaftlicher Beirat einge¬richtet. Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs berät:

das Bundesversicherungsamt bei der Auswahl, Anpassung und Pflege eines Versicherten¬klassifikationsmodells für die Bildung von Morbiditätsgruppen im Risikostrukturausgleich und 50 bis 80 kostenintensive chronische Krankheiten und Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf vorzuschlagen, die der Auswahl der Morbiditätsgruppen zugrunde liegen und diese Auswahl jährlich zu überprüfen.

Das Solidarprinzip in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drückt sich dadurch aus, dass die Beiträge einkommensabhängig gestaltet sind und nicht risikobezogen wie in der privaten Krankenversicherung. Im Ergebnis unterstützen somit Mitglieder mit hohem Einkommen, Mitglieder mit niedrigerem Einkommen. Gäbe es keinen Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen, bliebe der Solidarausgleich auf die Mitglieder einer Krankenkasse beschränkt. Um mit günstigen Beiträgen im Wettbewerb erfolgreich zu sein, müssten die Krankenkassen lediglich die Strategie verfolgen, möglichst junge und gesunde Mitglieder zu gewinnen. Als Folge kann aber nicht garantiert werden, dass das Geld dahin fließt, wo es zur Versorgung der Versicherten auch am wirtschaftlichsten verwendet wird. Solidarprinzip und Wettbewerb gleichzeitig zu ermöglichen, ist Aufgabe des Risikostrukturausgleichs. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass alle Mitglieder der GKV, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse, im gleichen Ausmaß zum Solidarausgleich herangezogen werden. Gleichzeitig wird so die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb geschaffen.