Bayreuther ZBFS bei Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen herausragend
Seit Jahren auf Rekordhoch: Landesbehörde ZBFS wird Vorbildfunktion bei gesetzlicher Beschäftigungsquote mehr als gerecht
Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth zeigt bei der gesetzlichen Beschäftigungsquote seit Jahren Vorbildcharakter: Im Jahr 2022 lag die Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst bayernweit im Durchschnitt bei 6,8 Prozent. Beim ZBFS waren 13,36 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert – das ist gut das doppelte des Landesdurchschnitts!
„Wir setzen den Inklusionsgedanken als Bayerns große Familien- und Sozialbehörde nicht nur als Verwaltung um, wir leben ihn auch selbst“, sagt Dr. Norbert Kollmer, der Präsident des ZBFS. Sein Haus beschäftigt rund 1.950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dienststellen in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken.
Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Arbeitgeber, die diese gesetzliche Pflichtquote nicht erfüllen, müssen nach § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zahlen. In Bayern ist die Ausgleichsabgabe an das ZBFS-Inklusionsamt zu entrichten. Im Jahr 2022 kamen so mehr als 142 Millionen Euro zusammen. „Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden vom Inklusionsamt für Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt, um z. B. technische Arbeitshilfen zu finanzieren oder Beschäftigungssicherungs-zuschüsse an Arbeitgeber auszureichen“, so Christian Weißenberger, der Leiter des Inklusionsamtes.
Wichtig: Ab dem Erhebungsjahr 2024 wird eine zusätzliche Staffel der Ausgleichsabgabe für diejenigen beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber eingeführt, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für Arbeitgeber, die zumindest teilweise ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, ändert sich jedoch nichts.
Die Abgabesätze betragen abhängig von Größe und Erfüllung bzw. nicht Erfüllung der Beschäftigungsquote dann zwischen 140 und 720 Euro pro Monat für jeden nicht besetzten Pflichtplatz.
Informationen über die Aufgaben des ZBFS-Inklusionsamtes sowie zur Ausgleichsabgabe finden Sie unter
- ZBFS – ZBFS-Inklusionsamt https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt/
- ZBFS – Ausgleichsabgabe https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/ausgleichsabgabe/index.php
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