Ortstermin in Kulmbach zum Radverkehr im Kressenstein

Ortstermin mit allen Beteiligten (Foto: Stadt Kulmbach)
Ortstermin mit allen Beteiligten (Foto: Stadt Kulmbach)

Oberbürgermeister Ingo Lehmann und der Umweltbeirat der Stadt Kulmbach haben am 4. Oktober zum Ortstermin in den „Kressenstein“ eingeladen. Mit dabei waren die Stadtratsmitglieder Dagmar Keis-Lechner, Dr. Dieter Hägele und Dr. Michael Pfitzner sowie Ingo Wolfgramm, der Leiter der Planungs- und Bauabteilung der Stadt Kulmbach, Inspektionsleiter Peter Hübner und Verkehrssachbearbeiter Markus Lang von der Polizeiinspektion Kulmbach sowie Anlieger aus dem Kressenstein.

Der Ortstermin war zunächst für die Sommerferien angedacht, wurde aufgrund der Urlaubszeit aber auf Anfang Oktober verlegt. Alle Beteiligten haben sich in einem konstruktiven Gespräch zu der aktuellen Verkehrslage ausgetauscht. Thema war der im Radverkehrskonzept beschriebene Streckenmangel im Kressenstein. Darüber hinaus kommt es nach Auskunft von Anwohnern im Kressenstein häufig zu gefährlichen Situationen, weil Radfahrende entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg unterwegs sind.

Alle Beteiligten äußerten den Wunsch, die Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. „Wir haben das Bauamt beauftragt, die Beschilderung sowie die  Fahrbahnmarkierungen zu ändern“, sagte Oberbürgermeister Ingo Lehmann. Die Situation soll weiter beobachtet werden, um mögliche Gefahrenstellen zu minimieren.

Zum weiteren Hintergrund erklärt Ingo Wolfgramm: Da es sich im Kressenstein um eine ausgewiesene Tempo-30-Zone handelt, ist die Anlage eines eigenen oder separaten Radweges rechtlich nicht zulässig. Deswegen ist die verkehrsrechtliche Anordnung hierüber aufgehoben worden. Die Schilder, die einen separaten Radweg ausgewiesen haben, wurden entfernt. Für alle, die dort mit dem Rad unterwegs sind, entfällt fortan die Pflicht, den separaten Radweg zu benutzen. Wie in allen anderen Tempo-30-Zonen auch, darf der Radverkehr die Fahrbahn benutzen. Die Fahrbahn ist nun also nicht mehr dem motorisierten Verkehr vorbehalten.

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein Überholen der Radfahrenden im Kressenstein bei dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern faktisch nicht möglich. Der Kfz-Verkehr muss hinter dem Fahrrad fahren, um eine Gefährdung zu vermeiden. Um auf den Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam zu machen, hat die Stadt noch entsprechende Radverkehrssymbole auf der Straße anbringen lassen.

Die Abgrenzung des ursprünglichen Radweges auf dem Gehweg im Kressenstein von der Fahrbahn mittels Absperrbake ist noch ein Provisorium. Es ist geplant, den Grünstreifen und den Bordstein zu verlängern. Nach der baulichen Änderung wird die Wegeführung noch deutlicher ersichtlich sein.

Die bei dem Ortstermin diskutierten Vorschläge zur Verbesserung der Markierung und Beschilderung sollen in den kommenden Wochen umgesetzt werden.