MdB Anet­te Kram­me (SPD): Peti­ti­on zum Forch­hei­mer Bahn­hof fin­det teil­wei­se Zustimmung

Wie die SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me auf Nach­fra­ge erfuhr, hat der Peti­ti­ons­aus­schuss in der letz­ten Sit­zungs­wo­che die For­de­rung nach einer Erhö­hung der Fahr­gast­si­cher­heit auf Bahn­hö­fen unter­stützt. Die Abge­ord­ne­ten beschlos­sen ein­stim­mig, eine ent­spre­chen­de Peti­ti­on aus Ober­fran­ken dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr, Bau und Stadt­ent­wick­lung als Mate­ri­al zu überweisen.

In der Peti­ti­on wur­de bean­stan­det, dass die lebens­be­droh­li­che Sog­wir­kung durch­fah­ren­der Hoch­ge­schwin­dig­keits­zü­ge am Bahn­hof in Forch­heim „ein untrag­ba­res Sicher­heits­ri­si­ko für die Bahn­steig­be­nut­zer dar­stellt“. Ange­sichts des töd­li­chen Fahr­gast­un­falls im Jah­re 2010 müss­ten die sich täg­lich auf den Bahn­stei­gen auf­hal­ten­den Schü­ler und Aus­zu­bil­den­den vor der lebens­be­droh­li­chen Sog­wir­kung der durch­fah­ren­den Hoch­ge­schwin­dig­keits­zü­ge geschützt werden.

Nach den Vor­stel­lun­gen der Abge­ord­ne­ten sol­len die Fahr­gäs­te auf Bahn­stei­gen mit­tels Laut­spre­cher­durch­sa­gen vor durch­fah­ren­den Fern­ver­kehrs­zü­gen gewarnt werden.

„Der Aus­schuss befür­wor­tet, dass Fahr­gäs­te auf Bahn­stei­gen mit­tels Laut­spre­cher­durch­sa­gen vor durch­fah­ren­den Fern­ver­kehrs­zü­gen gewarnt wer­den“, berich­tet Anet­te Kram­me. Dies sei seit August 2011 in Forch­heim der Fall.

Auf die For­de­rung nach einer Redu­zie­rung der Durch­fahrts­ge­schwin­dig­keit ein­ge­hend, bemerkt der Aus­schuss, dass dies „wegen des Ein­flus­ses auf die Leis­tungs­fä­hig­keit des Ver­kehrs­sys­tems Eisen­bahn nur als soge­nann­te Ulti­ma Ratio in beson­de­ren Ein­zel­fäl­len zum Tra­gen kommt“. Eine Ver­brei­te­rung des Sicher­heits­ab­stan­des zur Bahn­steig­kan­te wur­de vom Peti­ti­ons­aus­schuss nicht befür­wor­tet. „Ohne vor­he­ri­ge Durch­sa­ge über einen durch­fah­ren­den Hoch­ge­schwin­dig­keits­zug besteht die Gefahr, dass selbst ein ver­brei­ter­ter Sicher­heits­ab­stand nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt wird“, heißt es in der Beschlussempfehlung.