Bayerischer Gesundheitsminister Klaus Holetschek informiert sich bei Fachgespräch in der Steigerwaldklinik
„Medizinische Versorgung darf kein Privileg der Zentren sein!“
Die geplante Krankenhausreform des Bundes beschäftigt den Landkreis Bamberg und seine gemeinnützige Krankenhausgesellschaft sehr intensiv. Deshalb hatte Landrat Johann Kalb den bayerischen Staatsminister für Gesundheit, Klaus Holetschek, zu einem Fachgespräch eingeladen.
Der Minister setzte dabei in der Steigerwaldklinik einen für ihn unverrückbaren Eckpfeiler: „Medizinische Versorgung darf kein Privileg der Zentren sein. Wir sichern als Freistaat Bayern die Investitionen für unsere Kliniken ab. Wir können jedoch nicht der Ausfallbürge des Bundes sein: Die Betriebsfinanzierung muss vom Bund kommen.“
„Wir sind mit unseren beiden Kliniken in Burgebrach und Scheßlitz ein gefragter Grund- und Regelversorger und wollen dies für die Patientinnen und Patienten in unserem ländlich geprägten Flächenlandkreis auch bleiben.“ Dafür sind nach den Worten von Landrat Johann Kalb in der durch den Bund angestoßenen Krankenhausreform zwei Grundvoraussetzungen notwendig. „Wir brauchen eine Grundfinanzierung unserer Leistungen. Und wir benötigen Sicherheit für den Fortbestand unserer Kliniken und damit eine Perspektive für unser Personal. Sonst werden sich Ärzte und Pflegende anders orientieren“, so Kalb, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg (GKG) ist.
Gesundheitsminister und Landrat sind sich einig: Reformen sind ebenso notwendig wie gewünscht. „Wir brauchen intelligente Modelle der Vergütung“, so Staatsminister Klaus Holetschek. „Fakt ist, dass schon jetzt zahlreiche Kliniken durch die gestiegenen Betriebskosten in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten Kurzfristig drohen uns Insolvenzen, bevor die Reform überhaupt Früchte tragen kann. Das ist mit dem kalten Strukturwandel gemeint, vor dem immer wieder von allen Seiten gewarnt wird. Hier brauchen wir ein Sofortprogramm, um drohende Insolvenzen abzuwenden. Zudem müssen Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah bei der Finanzierung der Krankenhäuser berücksichtigt werden. Nur damit kann die aktuelle finanzielle Notlage der Krankenhäuser strukturell und auf Dauer entschärft werden.“
Dies wurde an einer Zahl deutlich, die Klinikgeschäftsführer Udo Kunzmann in die Diskussion einbrachte: „Wir haben bisher rund 1,7 Millionen Euro Inflationsausgleiche gezahlt ohne Gegenfinanzierung.“ Das könne selbst eine wirtschaftlich gesunde Einrichtung wie die gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg nicht alleine stemmen. Kunzmann war froh, dass der Landkreis uneingeschränkt hinter den Kliniken und Pflegeheimen steht und in dieser schwierigen Phase helfe.
Laut bayerischer Krankenhausgesellschaft gefährden die fehlende Berücksichtigung der Inflation und der Anstieg weiterer Kosten die wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser extrem. Seit dem Frühjahr 2022 verzeichnen die Kliniken ein wachsendes Defizit, weil ihre Kosten weit stärker steigen, als die Erlöse, die sie für die Patientenbehandlung von den Krankenkassen erhalten. Anders als die meisten Unternehmen durften die Krankenhäuser ihre Preise nämlich nicht an die Inflationsentwicklung anpassen. Die Bundespolitik hat die jährlichen Preisanpassungen gesetzlich unterhalb der nachgewiesenen Kostensteigerung begrenzt.
Diese Preissteigerung lag im Jahr 2022 bei 2,3 %, die branchenspezifische Inflationsrate aber bei 7,9 %. Dadurch ergab sich für die Kliniken in Deutschland laut bayerischer Krankenhausgesellschaft schon im Jahr 2022 monatliches Defizit von 440 Mio. Euro bundesweit. Im Jahr 2023 liegt die Veränderungsrate bei 4,3 %, die Inflationsrate aber noch immer bei 6,6 %. Monatlich ergeben sich damit Defizite in Höhe von 500 Mio.
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