Landratsamt Forchheim informiert zur Erstattung von Fahrtkosten zur Schule
Der Landkreis Forchheim weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, sowie an Fachoberschulen und Berufsoberschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2022/2023 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil (sog. Belastungsgrenze) übersteigen. Die Belastungsgrenze liegt bei 490 Euro pro Familie im Schuljahr 2022/2023.
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder, sowie Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2022 ist dem Antrag beizufügen. Es wird nur der jeweils günstigste Tarif erstattet. Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden nur in bestimmten Fällen übernommen, beispielsweise dann, wenn eine Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht besteht oder unzumutbar ist.
Die Erstattung der Fahrkosten ist bis spätestens 31. Oktober 2023 zu beantragen (gesetzliche Ausschlussfrist!). Den erforderlichen Vordruck können Sie an den Schulen, oder am Landratsamt Forchheim, Fachbereich ÖPNV/Schülerbeförderung erhalten.
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