Stadt Bayreuth gibt Hinweise zur Stimmabgabe „Landtags- und Bezirkswahl 2023“

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Am Sonntag, 8. Oktober, findet die Bayerische Landtags- und oberfränkische Bezirkswahl statt. Die Stadt Bayreuth ist in 38 allgemeine Stimmbezirke aufgeteilt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit bis zum 17. September übersandt werden, sind der jeweilige Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem abgestimmt werden kann. Stimmberechtigte können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Zur Stimmabgabe müssen sie ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Zwei Stimmen für Landtags- und zwei Stimmen für Bezirkswahl

Jeder Stimmberechtigte hat zwei Stimmen für die Landtagswahl sowie zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die beim Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten folgende Stimmzettel:

  • einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),
  • einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),
  • einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),
  • einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme).

Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.

Hinweise zur Briefwahl

Wer mittels Briefwahl abstimmen will, erhält auf Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:

  • je einen Stimmzettel mit den Stimmbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl,
  • einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 8. Oktober, bis 18 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.