Berufsgenossenschaft besichtigt landwirtschaftliche Betriebe in Weilersbach und Kirchehrenbach mit allen Ortsteilen

Heiko Hartan unterwegs

Heiko Hartan unterwegs

(lsv) Heiko Hartan, Mitarbeiter der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Franken und Oberbayern, ist ab Mitte August im Gemeindegebiet Weilersbach und Kirchehrenbach unterwegs, um gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen auf deren landwirtschaftlichen Betrieben aufzudecken.

Die Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Baugewerbe einer der unfallträchtigsten Berufszweige Deutschlands. Hunderte von Landwirtsleuten verunglücken jährlich, einige tödlich. Unfallursache ist meist nicht technisches Versagen von Maschinen oder Einrichtungen, sondern vielmehr Stress, Hektik und Nachlässigkeit im Umgang mit Maschinen oder Tieren.

Gerne stellen die Mitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes (TAD) ihr Fachwissen zur Verfügung, um Versicherten zu zeigen, wie die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen preiswert und einfach umgesetzt werden können. Die eigens dafür ausgebildeten Mitarbeiter des TAD verstehen sich als Berater und Partner der Landwirte. Oberstes Ziel der Prävention ist es, Unfälle zu vermeiden noch bevor sie passieren können. Ein besonderes Augenmerk wird dabei Heiko Hartan auf sichere Betriebs- und Arbeitswege legen, denn der Unfallschwerpunkt „Sturz und Fall“ zieht sich wie ein roter Faden durch die Unfallstatistik.

Übrigens: Wer seinen Hof zur eigenen Sicherheit und zum Schutze für alle anderen mitarbeitenden Hände auf vorbildliche Weise in Schuss hält, zum Beispiel Treppen anstatt Leitern verwendet, oder auf besondere Sicherheitseinrichtungen Wert legt, der hat gute Chancen, mit der silbernen oder sogar goldenen Sicherheitsplakette der LBG ausgezeichnet zu werden. Landwirtschaftliche Unternehmer mit dieser Auszeichnung am Scheunentor beweisen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Selbstverständlichkeit geworden ist.


Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind

  • Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Bodenöffnungen, Treppen, Güllegrubenöffnungen, etc.
  • Fehlendes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und –stützen sowie Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter
  • Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen
  • Fehlende Zapf- und Gelenkschutzwellenvorrichtungen
  • Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen
  • Rutsch und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen
  • Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gesichts-, Augen-, oder Gehörschutz und Schnittschutzhose sowie Sicherheitsschuhe bzw. –siefel mit Schnittschutz für die Waldarbeiten
  • Fehlende Schutzmaßnahmen gegen ausschlagende Rinder
  • Fehlende Torsicherungen