Stadtwerke und Gesundheitsamt Hof erlassen Abkochgebot

symbolbild wasserkocher

Wie gestern mitgeteilt, haben die Stadtwerke Hof bei einer routinemäßigen Probenentnahme eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen festgestellt, woraufhin ein Abkochgebot ausgesprochen wurde. Betroffen sind das Stadtgebiet Hof, die Köditzer Ortsteile Brunnenthal und Neuköditz sowie der Ortsteil Erlalohe der Gemeinde Döhlau. Nicht betroffen sind die Hofer Ortsteile Jägersruh, Leimitz und Haidt.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet.

Spezifische Frage sind an das Gesundheitsamt Hof zu richten. Sie erreichen das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 09281-72110.

Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Betroffen sind die Stadt Hof, der Köditzer Ortsteil Brunnenthal sowie der Ortsteil Erlalohe der Gemeinde Döhlau. Nicht betroffen sind die Hofer Ortsteile Jägersruh, Leimitz und Haidt. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank?

Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Welcher Keim wurde gefunden?

Es handelt sich um einen Indikatorkeim, der auf eine mögliche Verunreinigung hinweisen könnte.

Um ein Gesundheitsrisiko komplett auszuschließen, haben wir weitere Untersuchungen veranlasst.

Unsere Trinkwasserqualität hat einen sehr hohen Standard – selbst bei minimalen Auffälligkeiten müssen Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet werden.

Woher kommt der Keim?

Die Ursache des Keims ist uns bislang nicht bekannt. Grundsätzlich können die Ursachen vielfältig sein: Kontaminierte Rohre (zum Beispiel durch Bauarbeiten), Erde, die an undichten Leitungsübergängen hineingelangt ist oder tiefgreifende Wurzeln, die Rohre beschädigen, sind nur einige Beispiele. Die betroffene Messstelle befindet sich im Bereich des HofBads, wir können jedoch ausschließen, dass die Verunreinigung hier entstanden ist. Auch das Baden im Freibad ist absolut unbedenklich, da das Wasser ohnehin gechlort wird.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?

Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden?

Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen?

Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?

Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?

Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt – werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?

Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?

Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder und Schwangere besondere Maßnahmen?

Nein, Kinder und Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen?

Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten?

Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Hof auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend. Das Abkochgebot kann voraussichtlich frühestens ab Montag aufgehoben werden, wenn die Proben an drei Tagen in Folge in Ordnung waren.