Wirtschaftsband A9: Förderung von Kleinprojekten wohl auch 2024 wieder möglich

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Antragstellung ab sofort möglich

Für 2024 konnte sich die ILE Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz bereits jetzt um die Fördermittel für ein Regionalbudget bewerben, mit denen wir Fördergelder für Kleinprojekte in unserer Region selbst verwalten und ausgeben können. „Durch den frühen Antrag sollen wieder noch in diesem Jahr die Förderzusagen an die Antragsstellende herausgegeben werden, so dass mit der Projektumsetzung direkt ab 1. Januar 2024 begonnen werden kann“, erläutert Michael Breitenfelder, Geschäftsführer des Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V. Ein Kleinprojekt ist dabei ein Vorhaben, das mindestens 500 € bis höchstens 20.000 € förderfähige Netto-Gesamtkosten umfasst, in der ILE-Region umgesetzt wird und zur Erreichung der Ziele unseres Entwicklungskonzeptes beiträgt. Zu beachten gilt außerdem, dass das Projekt bis zum 20.09.2024 abgeschlossen und abgerechnet sein muss, so dass bis spätestens zum 01.10.2024 der Durchführungsnachweis vorgelegt werden kann.

Die Höhe des Regionalbudgets beträgt für dieses Jahr vorbehaltlich der Genehmigung durch das ALE Oberfranken 100.000 Euro. Damit können Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80% bezuschusst werden, höchstens jedoch mit 10.000 Euro. Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheidet die ILE in eigener Verantwortung gemäß festgelegter Auswahlkriterien.

Dabei wird berücksichtigt, welchen Beitrag das Projekt zur Erreichung der ILE-Ziele leistet und welche Reichweite die Wirkung des Projekts hat. Aber auch der Innovationsgrad der beantragten Maßnahme spielt eine Rolle. Von herausragender Bedeutung bei der Förderung durch das Regionalbudget ist aber das bürgerschaftliche Engagement, sollen doch durch die Mittel der ländlichen Entwicklung insbesondere Vorhaben aus der Zivilgesellschaft gestärkt und unterstützt werden. Bei der Auswahl wird letztendlich auch eine Rolle spielen, ob die Antragsteller*innen bereits im letzten Jahr eine Förderung aus dem Regionalbudget erhalten haben.

Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen, Unternehmen in den ILE-Gemeinden und die Kommunen selbst.

Weitere Informationen zum Förderinstrument sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Netz unter: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

Die Anfrage (Formular im Netz) zur Förderung eines Projekts durch das Regionalbudget ist schriftlich ab sofort, aber bis spätestens 03. November 2023 an die ILE-Geschäftsstelle zu richten:

Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz e.V.
Hauptstraße 37
91257 Pegnitz

Fragen richten Sie bitte an Michael Breitenfelder: regionalbudget@wirtschaftsbandA9.de oder telefonisch unter 0175 2636245