Leserbrief: „Kleinsendelbacher Wohnbaugebiet „Schellenberger Straße“ rechtswidrig“

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Das Bundesverwaltungsgericht hat endlich ein Einsehen und erklärt den § 13 b BauGB am 18.07.2023 für rechtswidrig. Denn der „Betonparagraph“ ist nicht mit europäischem Umweltrecht vereinbar, womit alle nach dieser Rechtsnorm, im beschleunigten Verfahren, aufgestellten Bebauungspläne eingestellt werden müssen. Und die Entscheidung ist richtig und lange überfällig. Viele Wissenschaftler, Umweltverbände und weitere Teile einer umweltbewussten Gesellschaft haben das Aus bereits 2019 gefordert, aber die damalige CDSU-Regierung hat den Bauparagraphen nochmals bis Ende 2022 verlängert.

Ursprünglich wurde der 13 b BauGB zur schnellen unbürokratischen Schaffung von Wohnraum (am Ortsrand) aufgrund der Flüchtlingskrise eingeführt. Allerdings wurde er, wie in Kleinsendelbach, zweckentfremdet und meist von kleinen bayerischen Gemeinden für immer gleiche, flächenintensive Einfamilienhaussiedlungen am Ortsrand missbraucht. Besonders nachteilig für Natur und Umwelt wiegt, dass das Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen durchgezogen wird. Hinzu kommt, dass eine immer gleiche, homogene Bevölkerungsschicht entsteht.

Zu wünschen wäre, dass das höchstrichterliche Urteil dafür sorgt, dass Gemeinden wie Kleinsendelbach zukünftig etwas sorgfältiger und umweltbewusster mit der Flächenausweisung umgehen. Dazu gehört auch, dass zunächst die großen Innenentwicklungspotenziale genutzt werden, wie es eigentlich von allen Seiten gefordert wird. Und auch andere Wohnformen als immer die gleichen flächenintensiven Einfamilien- oder Doppelhaussiedlungen würden einer Gemeinde sicher gut tun.

Dirk Petersen, Kleinsendelbach