Landratsamtes Wunsiedel: Große Umfrage in Sachen „neue Schutzvorschriften in Überschwemmungsgebieten“

Neue Schutzvorschriften in Überschwemmungsgebieten: Landratsamt befragt und berät Anwohnerinnen und Anwohner

„Ich wohne hier schon immer und ein Hochwasser gab es hier noch nie!“ – Eine Aussage, die die Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge oft zu hören bekommen, wenn sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten der Region ins Gespräch kommen. Diese befinden sich im Umfeld von Eger, Lamitz, Kösseine, Röslau und der Selb. Dennoch gibt es immer ein erstes Mal und aus diese Grund sollte sich jeder, der neben einem Gewässer lebt, sich über das Überflutungsrisiko und des damit verbundenen möglichen Personen- oder Sachschadens im Klaren sein.

Besonders kritisch wird es, wenn sich in einem Gebäude wassergefährdende Stoffe – beispielsweise die Tanks einer Heizung – befinden. Sie stellen im Falle eines Hochwassers eine ernstzunehmende Gefahr sowohl die Bausubstanz als auch für die Umwelt dar. Schwimmen Öltanks auf oder laufen sie aus, dringt Heizöl in das Mauerwerk ein. Das hat oft hohe Sanierungskosten zur Folge.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, wurde das Wasserhaushaltsgesetz durch den Bund hinsichtlich der Schutzvorschriften in Überschwemmungsgebieten geändert und ergänzt. Die neuen Regelungen sehen besondere Vorgaben für neue Heizölanlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vor; teilweise gibt es auch Verbote und Pflichten. Gleiches gilt für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Heizölverbraucheranlagen, die vor dem 05. Januar 2018 bereits bestanden haben, müssen in vielen Fällen diesbezüglich überprüft und gegeben falls nachgerüstet werden.

Um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner dabei bestmöglich zu begleiten, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge ab Juli auf die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in den Überschwemmungsgebieten zukommen und hinsichtlich der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen befragen und auch zur Nachrüstpflicht beraten. Woran sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen? Sie alle tragen selbstverständlich einen Dienstausweis mit Lichtbild bei sich. Gerne können sich Bürgerinnen und Bürger auch noch einmal telefonisch bei Fachbereich Wasserrecht im Landratsamt vergewissern, dass es sich tatsächlich um unser Personal handelt.

Wer schon jetzt wissen möchte, ob das eigene Wohnhaus oder Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet liegt, kann sich vorab auch über das Geoportal Bayern informieren: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/