Einbrecher innerhalb kürzester Zeit gefasst
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
MARKTLEUGAST, LKR. KULMBACH – A 9 / BAYREUTH. Nur kurze Zeit konnten sich am Mittwochmorgen drei polnische Einbrecher über erbeuteten Schmuck und Bargeld freuen. Bereits eine Stunde nach der Tat klickten bei einer Fahndungskontrolle auf der Autobahn die Handschellen. Die drei Polen sitzen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Am Mittwoch gegen 9.30 Uhr drangen drei Unbekannte über eine Terrassentüre in ein Wohnhaus ein. Dort durchsuchten sie in verschiedenen Räumen Behältnisse und Schränke. Hierbei fiel ihnen Schmuck und Bargeld in beträchtlicher Höhe in die Hände. Mit ihrer Beute flüchteten sie aus dem Wohnhaus. Ein aufmerksamer Passant beobachtete das Trio und sah, wie diese in einem dunklen Fahrzeug flüchteten. Diese Informationen steuerte die Einsatzzentrale Oberfranken unmittelbar an alle Streifenfahrzeuge. Einer Fahndungsstreife der Verkehrspolizei Bayreuth fiel der Wagen um 10.30 Uhr auf der A 9 im Bereich der Anschlussstelle Bayreuth-Süd auf. Die Kontrolle des Trios erwies sich dann als Volltreffer. Bei einer eingehenden Durchsuchung des Fahrzeugs, unter Zuhilfenahme einer Hohlraumsonde des Zolls, konnte die Tatbeute aus dem Einbruch in Marktleugast aufgefunden und sichergestellt werden. Zwei 21-jährige und ein 27-jähriger Pole wurden an Ort und Stelle festgenommen. Die weiteren Überprüfungen der Fahnder deckten noch weitere Vergehen auf. Der 27-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand zudem unter Drogeneinfluss. Bei einem der beiden 21-Jährigen fanden sich geringe Mengen Rauschgift. Das Fachkommissariat für Eigentumsdelikte der Kripo Bayreuth hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth ergingen gegen das Trio am Donnerstag Haftbefehle wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls und anderer Delikte. Die Beschuldigten sitzen in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für den Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor.
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