AfD Erlangen/Höchstadt: „Erlanger Oberbürgermeister verletzt Neutralitätsgebot“
Pressemitteilung des AfD-Kreisverbands Erlangen/Erlangen-Höchstadt:
Verwaltungsgericht untersagt OB Janik Äußerung
Das Bayerische Verwaltungsgericht in Ansbach hat Oberbürgermeister Janik untersagt, die AfD als Feinde der Demokratie zu bezeichnen. Er tat dies im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung des Stadtrats.
Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Erlangen/Erlangen-Höchstadt, der sich gegen die wiederholt diffamierenden Äußerungen des Oberbürgermeisters wehrte.
Konkret führte das Gericht aus:
„Der Oberbürgermeister der Beklagten (Anm. Stadt Erlangen) habe das Gebot der parteilichen Neutralität missachtet, das nicht nur in Wahlkampfzeiten gelte. Amtsträger hätten sich immer dann, wenn sie als solche vom Publikum wahrgenommen werden oder werden könnten, parteipolitisch strikt neutral zu verhalten. Mit der inkriminierten Äußerung werde die Partei des Klägers quasi an den Pranger gestellt. Die Äußerungen seien auch sachlich ohne jede Grundlage.“
Hierzu äußerte sich im Namen des Klägers, Kreisverbandsvorsitzender Christian Beßler: „Es geht uns vor allem darum, dass sich unser politischer Gegner inhaltlich mit unserer Partei auseinandersetzt, anstatt populistisch mit falschen Zuschreibungen unsere demokratischen Grundsätze zu diskreditieren.“
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