Uehlfeld: MdL Gabi Schmidt begrüßt die bayerische Fischotter-Entscheidung
Das bayerische Kabinett hat Änderungen der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung und der jagdrechtlichen Vorschriften beschlossen. Auf diese Weise wird es möglich, zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden ganzjährig Fischotter zu entnehmen. Gabi Schmidt, die fischereipolitische Sprecherin der Freie Wähler Landtagsfraktion, ist nach dieser Entscheidung sehr erleichtert: „Für unsere Teichwirte in Franken und der Oberpfalz ist es mittlerweile nicht mehr fünf vor, sondern fünf nach zwölf. Viele Betriebe haben ihre Teichwirtschaft schon aufgegeben, weil sie der Bedrohung durch den Fischotter nicht mehr Herr werden, noch mehr Betriebe denken darüber nach.“
Gabi Schmidt hat in den vergangenen Jahren beständig auf die katastrophale Situation der Teichwirte hingewiesen, immer wieder gemahnt, dass es für die betroffenen Karpfenzüchter einem Totalschaden gleichkäme, wenn ein Fischotter ihren Weiher heimsuche. Untermauert hat sie das mit mehreren Anträgen, die auf eine Herabsetzung des Schutzstatus des Fischotters abzielen. Am Mittwoch wurde im Plenum des Landtags ebenfalls über einen Dringlichkeitsantrag gesprochen, der eine VOLLSTÄNDIGE UMSETZUNG DER FAUNA-FLORA-HABITAT-RICHTLINIE IN NATIONALES RECHT FORDERT, um einen guten Umgang mit Wolf und Fischotter zu finden. Denn durch die Übernahme des Artikels 16 der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz würden die zuständigen Landesbehörden in die Lage versetzt, auch beim derzeitigen Schutzstatus der Tiere eine beschränkte, selektive und streng kontrollierte Entnahme zu gestatten.
Klar sei, so Schmidt: Es gehe selbstverständlich nicht um eine Ausrottung des Fischotters, aber um eine sinnvolle Begrenzung der Zahlen. „Der Fischotter ist bei uns nicht mehr in seinem Bestand bedroht, darauf weise ich seit Jahren immer wieder gebetsmühlenartig hin“, so Schmidt, die auch stellvertretende Vorsitzende der Freie Wähler Landtagsfraktion ist. Es gehe bei den geplanten Entnahmen um nicht weniger als den Erhalt der Kulturlandschaft. „Denn wenn die Teichwirte ihre Weiher aufgeben, ist das nicht nur schlecht für die Biodiversität, sondern auch unsere Landschaft verändert sich zwangsläufig“, sagt die fischereipolitische Sprecherin der Fraktion.
Möglich sei die Entnahme auch nur dort, wo das Auftreten des Fischotters wie in den Teichbaugebieten in Franken, der Oberpfalz und Niederbayern ein Problem darstelle und es keine zumutbaren Alternativen zur Entnahme gebe, etwa eine Einzäunung. Auch das Artenschutzrecht müsse beachtet werden, der Erhaltungszustand der Population dürfe durch die Entnahme also nicht verschlechtert werden. „In diesen Regionen wird eine Höchstzahl an Tieren festgelegt, die entnommen werden dürfen, ohne dass die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gefährdet wird“, erklärt Schmidt. Die Festlegung der Regionen werde sukzessive erfolgen, Grundlage dafür seien Daten wissenschaftlicher Untersuchungen, die aktuell durchgeführt werden.
Neueste Kommentare