Uehlfelder MdL Gabi Schmidt fordert Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht
Beutegreifer auf dem Vormarsch
Viele Wildtiere, die als ausgestorben galten, sind in Bayern wieder auf dem Vormarsch – darunter Fischotter, Wölfe und weitere Beutegreifer. Deren Vorliebe für Nutztiere wie Schafe und Teichfische machen sie jedoch zu Konkurrenten für Fischer und Landwirte. Mittels Dringlichkeitsantrag setzt sich die FREIE WÄHLER-Fraktion deshalb morgen im Plenum dafür ein, zur Entschärfung des schwelenden Konflikts die bestehende europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vollständig in nationales Recht umzusetzen. „Die Instrumente, um einen fairen Ausgleich zwischen dem Artenschutz und den berechtigten Interessen der Nutztierhalter zu schaffen, sind bereits vorhanden“, erklärt Gabi Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Initiatorin des Antrags. „Berlin muss die bestehenden Vorgaben nur endlich konsequent anwenden.“
Zierer: „Konflikte zwischen Mensch und Tier werden sich weiter zuspitzen“
Benno Zierer, umweltpolitischer Fraktionssprecher, ergänzt: „Wiedereingewanderte Arten führen zu teils erheblichen Schäden in der Landwirtschaft. Diese können für die Betriebe sogar existenzbedrohend sein.“ Es könne nicht angehen, dass der Artenschutz schwerer wiege als der Schutz von Kulturräumen und landwirtschaftlichen Erzeugern. „Stellen wir den Tierschutz gerade beim Wolf und beim Bär über den Menschenschutz, hätte das weitreichende Folgen für die landwirtschaftliche und teichwirtschaftliche Erzeugung in Bayern“, warnt Zierer. „Als FREIE WÄHLER-Fraktion wollen wir die kleinteilige Landwirtschaft in Bayern bewahren – schließlich ist sie wichtiges Aushängeschild unserer Heimat und ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor.“
Angesichts der deutlichen Zunahme an Wildtieren drängt Schmidt Berlin zu einer schnellen Lösung: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht noch nicht erfolgt ist – schließlich hatten sich die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag genau darauf verständigt.“ Denn erst wenn die Übernahme des Artikels 16 der FFH-Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz erfolgt sei, würden die zuständigen Landesbehörden in die Lage versetzt, auch beim derzeitigen Schutzstatus der Tiere eine beschränkte, selektive und streng kontrollierte Entnahme zu gestatten. „So lange den Ländern diese Befugnis verwehrt bleibt, werden sich die Konflikte zwischen Mensch und Tier weiter zuspitzen – und so nicht nur einzelne Betriebe, sondern ganze Kulturlandschaften gefährden“, betont Zierer abschließend.
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