Bamberg: Weshalb wurden über 40 Verwarnungen storniert?

Es war am 10.02.2023 als am Rande einer Veranstaltung in der Baunacherstrasse die Anwohner den Parküberwachungsdienst riefen, da eine Vielzahl von Fahrzeugen die Straße zugeparkt hatten. Etwa 40 Verwarnungen sollen an jedem Abend an die Windschutzscheiben der Autos gekommen sein. Die Stadtratsfraktion vom Bamberger Bürgerblock (BBB) verlangte Aufklärung von Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD), da wohl auf höchste Anordnung sämtliche Strafzettel wieder storniert wurden. Über der Antwort von OB Starke zeigen sich nun die BBB-Stadträte Hans-jürgen Eichfelder, Andreas Triffo und Norbert Tscherner verärgert. Es wurden die wesentlichen Fragen nicht beantwortet, da verschwiegen wird, welche Person die Anweisung gegeben hat und wie die genaue Stückzahl war. Starke beruft sich lediglich darauf, dass es ja an diesem Abend eine Veranstaltung zugunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien gab und daher die Rücknahme gerechtfertigt sei. Der Bürgerblock fordert nun die Behandlung in einem Fachsenat oder der nächsten Vollsitzung. Es müsse Transparenz darüber geschaffen werden, was genau an diesem Abend geschah und welche Person für die Rücknahme dieser großen Anzahl von Verwarnungen verantwortlich ist. Zudem nimmt der Bürgerblock dies als Anlass, Aufklärung über die grundsätzlichen rechtlichen Hintergründe und Kulanzmöglichkeiten einzufordern.

Schriftverkehr zwischen dem Bamberger Bürger-Block und OB Starke

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 10.02.2023 fand in der türkisch-islamischen Gemeinde eine Hilfsveranstaltung zugunsten der Erbebenopfer statt. Leider gab es hier eine negative Begleiterscheinung, da eine große Zahl der Teilnehmer mit dem Auto gekommen sind und wohl rechtswidrig in den nahegelegenen Straßen geparkt haben. In Folge einer Beschwerde aus der Nachbarschaft wurde der städtische Parküberwachungsdienst tätig und verteilte etliche Strafzettel. Uns wurde die Information zugetragen, dass diese Verwarnungen jedoch zeitnah alle wieder eingestellt wurden. Um Gerüchten und Misstrauen keinen Raum zu geben, wäre eine zeitnahe Aufklärung wünschenswert, weshalb wir hiermit folgenden Antrag stellen:

Dem Stadtrat ist ein Bericht mit Klärung der nachfolgenden Fragen vorzulegen:

Wie viele Verwarnungen wurden am fraglichen Abend in vorgenannten Gebiet verteilt?
Wurden diese Verwarnungen ganz oder teilweise wieder eingestellt und wenn JA, warum und wer gab die Anweisung?
Grundsätzlich ist darüber aufzuklären, welche Gründe es für Einstellungen von Verwarnungen geben kann und wie oft hiervon Gebrauch gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen

Norbert Tscherner          Andreas Triffo               Hans-Jürgen Eichfelder

-Fraktionsvorsitzender-             -Stadtrat-                       -Stadtrat-

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 07.03.2023 beantragten Sie einen Bericht der Verwaltung zum Umgang mit Verwarnungen im Zusammenhang mit einer Hilfsgütersammelaktion der türkisch-islamischen Gemeinde für die Erdbebenopfer in der Türkei.Gemäß § 34 der Stadtrats-Geschäftsordnung handelt es sich um eine Anfrage, welche grundsätzlich schriftlich beantwortet wird.

Inhaltlich nimmt die Verwaltung zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Am 10. Februar 2023 fand eine Sammelaktion der türkisch-islamischen Gemeinde in Bamberg stau. Diese Aktion stand in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem schwersten Erdbebenereignis in der Türkei seit 1950. Das Beben ereignete sich am 6. Februar 2023 in der Südosttürkei und forderte über 51.000 Opfer. Aufgrund der massiven Betroffenheit vor Ort wurden weltweit Sammlungen für die Überlebenden für dringend benötigte Hilfsgüter organisiert.

In Bamberg hat die türkisch-islamische Gemeinde daher sehr kurzfristig eine Sammlung für Hilfslieferungen organisiert, die nur über den Hof der Gemeinde abgewickelt werden konnte. Dabei wurde die gesamte Hoffläche, welche sonst als Parkplatzflächen zur Verfügung gestanden hätte, für die Transport-LKW und die Hilfsgüterlogistik benötigt. Sicher auch aufgrund der umfassenden medialen Begleitung und der dramatischen Bilder der Auswirkungen des Bebens für die Menschen vor Ort, fanden sich sehr viele Helferinnenund Helfer, weit mehr als bei vergleichbaren Sammlungen sonst  üblich, aus der ganzen Stadt ein. Dies hatte zur Folge, dass das nachbarschaftliche Umfeld, mangels geeigneter Alternativen, verstärkt als Parkraum genutzt wurde.

Als Repräsentanten der Stadt Bamberg waren am 10. Februar auch Herr Oberbürgermeister und Herr Zweiter Bürgermeister vor Ort zugegen, um Gespräche mit den vom Erdbeben persönlich und familiär betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bamberg zu führen und auch den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern für ihr Engagement zu danken. Dabei wurde auch die prekäre Parksituation vor Ort begutachtet und die Helferinnen und Helfer dazu angehalten, die Fahrzeuge unmittelbar nach Beendigung der Hilfstätigkeiten zu entfernen, um wieder einen geordneten Parkbetrieb zu gewährleisten.

In Sonderheit des Einzelfalles und aufgrund der Kurzfristigkeit der Sammelaktion sowie der große Zahl Freiwilliger, wurde entschieden, im Rahmen des ordnungswidrigkeitenrechtlichen Opportunitätsprinzips (§ 47 OWiG) von einer Ahndung festgestellter Parkverstöße ausnahmsweise abzusehen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung ohne weitere  Bindungswirkung.

Die Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften erhalten einen Abdruck dieses Schreibens zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Andreas Starke
Oberbürgermeister

gez.
Jonas Glüsenkamp
Zweiter Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit obigem Schreiben erhielten wir von Ihnen Antwort auf unsere Anfrage vom 07.03.2023. Diese Beantwortung ist unvollständig und wirft in der Sache weitere Fragen auf, weshalb wir uns heute erneut an Sie wenden.

Unsere Frage nach der Anzahl der Verwarnungen blieb unbeantwortet.
Unsere Frage wer für die Rücknahme der Verwarnungen konkret verantwortlich ist, blieb ohne Nennung einer Person.
Auf die Grundsatzfrage nach der Handhabe über Einzelfallentscheidungen wurde überhaupt nicht eingegangen.
Ferner merken wir zu Ihrer Antwort an:

Der ehrenamtliche Einsatz der vielen Helfern aufgrund der durchgeführten Hilfsaktion ist sehr zu loben. Dennoch darf diese Aktion kein Grund sein, ungenehmigte Sonderrechte für sich in Anspruch zu nehmen. Für jede noch so kurze Anlieferung von z.B. Baustellen wird eine Genehmigung verlangt, ebenso wie für jede Parkplatzsperrung eine kostenpflichtige Sperrung beantragt werden muss! Im Bamberg gibt es hierzu keinerlei Kulanzspielraum. Dieses Recht muss für ALLE gelten.
Nach unserer Rechtsauffassung versteht man unter dem von Ihnen erwähnten Opportunitätsprinzip die Entscheidung, die von der handelnden Person direkt in der Situation getroffen werden muss und im konkreten Fall über Verwarnung oder Verzicht darauf bedeuten würde.
Wir danken auf Ihren Verweis auf §34 unserer Geschäftsordnung. Sie haben sich diesen Paragraphen für eine schriftliche Beantwortung zu Nutze gemacht. Da wir Ihre Beantwortung als nicht ausreichend und unvollständig ansehen, berufen wir uns auf §34 Absatz 2 und stellen hiermit folgenden Antrag:

Die vollständige Beantwortung unserer Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachsenats oder der Vollsitzung.
Es erfolgt eine Rechtsaufklärung des von Ihnen erwähnten Opportunitätsprinzips. Ausdrücklich ist hier nicht nur auf den konkreten Fall sondern auf die Handhabe im Tagesgeschäft einzugehen.
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass wir uns vorbehalten, diesen Vorgang übergeordnet prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Tscherner          Andreas Triffo               Hans-Jürgen Eichfelder

-Fraktionsvorsitzender-             -Stadtrat-                       -Stadtrat-

1 Antwort

  1. Thomas Liebert sagt:

    Manche können halt machen was sie wollen 🙁