Bamberger Landwirte bewirtschaften 165 Fussballfelder
Mehr Ökolandbau in Bamberg
Die Fläche von 165 Fußballfeldern in Bamberg wird nun von 19 Landwirten im Vertragsnaturschutzprogramm bewirtschaftet.
Für die Neuabschlüsse von Ökoverträgen konnte das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg Anfang 2023 im Bamberger Stadtgebiet einige weitere Landwirte gewinnen. Damit erhöht sich die Zahl der hier am sogenannten bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmenden Landwirte auf 19, darunter auch vier Schäfer. Die von ihnen naturnah bewirtschaftete Fläche beträgt nunmehr insgesamt 118 Hektar – die Fläche von immerhin 165 Fußballfeldern oder vielleicht eingängiger: mehr als die dreifache Fläche des Bamberger Hains (er ist 48 Hektar groß). Und das in einer flächenmäßig eher kleinen kreisfreien Stadt mit viel Wald und relativ wenig landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Umweltreferent: Verzicht auf Spritzmittel und Dünger kommt Natur zugute
Zweiter Bürgermeister und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp freut sich über die große Bereitschaft der Landwirte, etwas für den Artenschutz auf ihren Äckern und Wiesen zu tun. Mit dem Verzicht auf Spritzmittel und Dünger und die spätere Mahd würden sich deutlich mehr Wildkräuter auf Wiesen und Äckern entwickeln und Vögel wie die Feldlerche, die am Boden brütet, überleben können. Der Verlust der Artenvielfalt sei, so Glüsenkamp die zweite große Umweltkatastrophe neben dem Klimawandel.
Gefördert wird z.B. die Bereitschaft, aus Artenschutzgründen später zu mähen oder Ackerwildkräuter durch Verzicht auf dichte Saat und auf Herbizide zu fördern. Schwerpunktgebiete der Förderung sind der Sonderlandeplatz Breitenau (Beweidung), Buger Wiesen (Mahd) sowie die Altenburgwiesen (Mahd und Beweidung). Auf den Sauerbergswiesen beispielsweise sorgt die Vereinbarungen mit Landwirten dafür, dass erst dann gemäht wird, wenn Schmetterlinge ihre Entwicklung als Raupe in den Pflanzen abgeschlossen haben. Dies ist unter anderem wichtig für die hier vorkommenden sogenannten Ameisenbläulinge, die europaweit sehr selten geworden sind.
Die fachliche Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt durch das Klima- und Umweltamt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das die Förderbescheide erlässt und die korrekte Umsetzung der Maßnahmen überprüft. Ein Fördervertrag läuft jeweils für fünf Jahre. Die Mittel kommen von der EU und dem Freistaat Bayern.
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