Polizeibericht Landkreis ERH vom 30.03.2023

Symbolbild Polizei

E-Scooterfahrer geriet in den Fokus der Polizei

Die Erlanger Polizei hat gegen einen 44-jährigen Fahrer eines E-Scooters mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am Mittwoch, kurz nach 12 Uhr, fiel der 44-Jähriger einer Polizeistreife auf, da er mit einem E-Scooter, an welchem keine Versicherungskennzeichen angebracht waren, in der Erlanger Innenstadt unterwegs war.

Wie sich bei der anschließend Kontrolle herausstellte, konnte der Mann keinen Eigentumsnachweis für den Elektroroller erbringen, zudem war die Fahrgestellnummer manipuliert. So erhärtete sich der Verdacht, dass der Scooter gestohlen wurde. Eine Versicherung für das Gefährt lag nicht vor.

Zudem stand der 44-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, so dass er sich einer Blutprobe unterziehen musste.

Weiterhin fanden die Polizeibeamten bei dem 44-jährigen Mann auch noch geringe Mengen an Betäubungsmittel auf. Diese sowie den benutzten E-Scooter stellten die Beamten sicher.

Polizeiinspektion Erlangen-Land

Fahrradfahrerin übersehen

Eckental/Forth – Am Mittwoch gegen 11:20 Uhr wollte ein Bewohner in der Von-BrentanoStraße mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Garagenzufahrt rangieren. Hierbei übersah er eine auf der Straße fahrende Radfahrerin und touchierte diese mit dem Fahrzeugheck im Bereich deren Lenkers. Die Radfahrerin verlor daraufhin das Gleichgewicht und stürzte zu Boden. Hierbei erlitt sie Abschürfungen und Prellungen an Arm, Schulter und Beinen und wurde durch den Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in das Krankenhaus nach Lauf verbracht.

Polizeiinspektion Herzogenaurach

– Fehlanzeige –

Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch

Versicherungsschutz abgelaufen

Gremsdorf – Am Mittwochabend kontrollierten Beamte der Polizei Höchstadt einen 36 – jährigen Mann aus dem Landkreis ERH auf seinem E-Scooter. Dabei stellten diese fest, dass der Fahrzeugnutzer die Wechselfrist im März versäumt hatte und der Versicherungsschutz demnach abgelaufen war. Die Weiterfahrt musste daher unterbunden werden. Der 35-Jährige muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.