MdB Anette Kramme: Freiwillige Feuerwehren fallen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie

„Hilfsdienste können aufatmen“

Erleichtert reagiert die Bayreuther  SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme auf die Pressemitteilung der EU-Kommission, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nicht in den Anwendungsbereich der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen und auch nicht geplant ist, die Bestimmungen auf diese Zielgruppe auszuweiten, sondern zunächst das Ergebnis der laufenden Verhandlungen der Sozialpartner abzuwarten. Es gab Überlegungen, wonach ehrenamtlich geleistete Arbeitszeit z.B. von freiwilligen Feuerwehrleuten als reguläre Arbeitszeit angerechnet werden könnte. Dies hätte bedeutet, dass viele Menschen, die im Ehrenamt tätig sind, keine freiwilligen Dienste mehr für die Gemeinschaft erbringen könnten. Viele Freiwillige Feuerwehren aus dem Landkreis Bayreuth haben sich gegen eine derartige Regelung ausgesprochen.

„Ehrenamtliches Engagement muss weiterhin ohne bürokratische Hürden möglich bleiben. Gerade im Hinblick auf die Nachwuchssorgen in einige Feuerwehren dürfen den Ehrenamtlichen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden. Daher ist die Klarstellung der EU-Kommission, dass das Modell der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland durch die Arbeitszeitrichtlinie nicht bedroht wird, zu begrüßen“, erklärt MdB Anette Kramme.