Hund reißt Reh in Creidlitz

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LBV Coburg erinnert an Leinenpflicht in Naturschutzgebieten

Am 28. Februar wurde nahe dem Vereinshaus des LBV in Coburg/Ortsteil Creidlitz ein scheußlich zugerichtetes Reh gefunden. Der daraufhin verständigte Jagdpächter Rainer Wolf bestätigte, dass das Reh höchstwahrscheinlich von einem Hund gerissen worden war. „Der tote Rehbock war anatomisch fit. Er war wohlgenährt und sein Gehörn entwickelte sich gut“, sagte Rainer Wolf. „Zur Fundzeit fehlte dem Reh bereits die hintere rechte Keule, was aber höchstwahrscheinlich nicht das Werk des hetzenden Hundes war. Das weist eher auf einen Fuchs hin, der sich später am verendeten Reh bedient hat.“

Ende Februar wurde in Creidlitz ein scheußlich zugerichtetes Reh gefunden. (Foto: AnjaGutgesell/LBV Coburg)

Ende Februar wurde in Creidlitz ein scheußlich zugerichtetes Reh gefunden. (Foto: Anja
Gutgesell/LBV Coburg)

Auf einem Video, welches zwei Tage vorher (26. Februar) auf dem Gelände zufällig von der Praktikantin des LBV, Sarah Michael, aufgenommen worden war, ist zu sehen, wie ein großer, heller Hund, vermutlich ein Golden Retriever, mehrere Rehe die Böschung in den Hambachgrund hinunterhetzt. Auf dem Videomaterial war unter anderem auch der später tot aufgefundene Rehbock zu sehen. Dieser drückte sich – bereits sichtlich angeschlagen von einer möglicherweise schon länger andauernden Hetze durch den Hund – erschöpft auf den Boden, als der Hund an ihm vorbeirannte. Am Hinterlauf sieht er bereits verletzt aus. Wenig später wurde er von einem Anwohner tot aufgefunden.

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz hat grundsätzlich jeder das Recht zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung in der freien Natur. In Bayern gilt zusätzlich das freie Betretungsrecht der Landschaft, zusätzlich ist im bayerischen Waldgesetz geregelt, dass jedermann zu Erholungszwecken – also auch zum Gassigehen – den Wald betreten darf.

Hierbei besteht grundsätzlich erst einmal keinen Leinenzwang. „Die Naturschutzgesetze wiederum verbieten es ausnahmslos, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu verletzen, fangen oder gar zu töten“, sagt Marlene Klisa, Biologin des LBV Coburg. Wenn ein Hund also beispielsweise einem Reh hinterherjagt, gilt dies als Wilderei und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. „Mit dem Frühling fängt bei vielen Wildarten die Jungtierzeit an. Insbesondere bei den Rehen sind viele Rehgeißen bereits jetzt trächtig. Stress kann hier sowohl für das Muttertier als auch das ungeborene Kitz tödlich ausgehen.“

Der LBV hat nun rund um das Schutzgebiet in Creidlitz Hinweisschilder aufgestellt, umHundebesitzer an die Leinenplicht zu erinnern. (Foto: Benno Noll/LBV Coburg)

Der LBV hat nun rund um das Schutzgebiet in Creidlitz Hinweisschilder aufgestellt, um
Hundebesitzer an die Leinenplicht zu erinnern. (Foto: Benno Noll/LBV Coburg)

In Naturschutzgebieten besteht hingegen absolute Leinenpflicht für Hunde. Auch der Hambachgrund in Creidlitz ist als so genannter geschützter Landschaftsbestandteil ein Naturschutzgebiet, das von der Unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen wurde. „Hier müssen Hunde immer angeleint werden und auch sichergestellt werden, dass keine Hunde in das Naturschutzgebiet hineinlaufen können“, sagt Frank Reißenweber, Erster Vorsitzender des LBV Coburg. „Im Naturschutzgebiet sollen die Wildtiere ungestört leben können.“

Der LBV hat nun rund um das Schutzgebiet Schilder aufgestellt und sucht nun nach dem hellen Hund, der auf dem Video zu sehen ist. Wer Hinweise geben kann, meldet sich beim LBV Coburg unter 09561/40797-10 oder coburg@lbv.de. Nächsten Donnerstagabend (23. März) treffen sich Vertreter des LBV mit Vertretern des Jagdreviers Creidlitz, um weitere Maßnahmen zu besprechen.