Oberfränkische Landräte tagten in Thurnau
Flüchtlinge und Klinik-Reform standen im Mittelpunkt der Landrätetagung
„Die Situation mit der Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort stellt uns alle vor eine riesige Herausforderung. Die Vertagung des Asylgipfels in Arbeitsgruppen wird auch keine schnelle Lösung bringen“, resümiert der Lichtenfels Landrat Christian Meißner am 07.03.2023 in Thurnau in seiner Funktion als Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberfranken im Bayerischen Landkreistag.“ Die Bundesregierung verkennt die Lage vor Ort, denn die Landkreise sind an ihrer Belastbarkeitsgrenze schon lange angelangt.“ Alle neun oberfränkischen Landräte teilen diese Problematik. Neben der Unterbringung der geflüchteten Menschen steht auch die Frage nach der Integration im Fokus.
Als weiteres großes Thema widmeten sich die oberfränkischen Landräte dem Thema der Klinikreform von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach. Um auch weiterhin insbesondere im ländlichen Raum die medizinische Versorgung sicherzustellen und die Fachkräfte vor Ort zu halten, fassten die oberfränkischen Landräte folgende Resolution, die an Bundeskanzler Olaf Scholz und an Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versandt wurde.
Gefasste Resolution
„Der Bezirksverband Oberfranken im Bayerischen Landkreistag stellt fest, dass der Ländliche Raum in Oberfranken aktuell über eine gute und ausreichende Krankenhauslandschaft verfügt. Die Finanzierung der einzelnen Einrichtungen ist jedoch in den vergangenen Jahren in eine deutliche Schieflage geraten. Auch die Auswirkungen von Corona und Energiepreiskrise verschärfen aktuell die finanziellen Situationen der einzelnen Häuser drastisch.
Weiter macht auch der Fachkräftemangel vor den oberfränkischen Gesundheitseinrichtungen keinen Halt. Aus diesem Grund ist es daher dringend notwendig, das vorhandene qualifizierte Fachpersonal langfristig an die Kliniken zu binden und ihnen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Der Bezirksverband Oberfranken im Bayerischen Landkreistag fordert daher zur Erhaltung und Sicherung des Angebots der stationären Krankenhausversorgung im ländlichen Raum im Rahmen der diskutierten Krankenhausreform die Bundesregierung auf:
- vor einer großen, strukturellen Reform zuerst ein Soforthilfeprogramm für unsere Krankenhäuser aufzusetzen, um diese kurzfristig finanziell zu stabilisieren, indem man Kostensteigerungen auffängt und die Finanzierungslücke bei den Betriebskosten umgehend schließt. Hierzu braucht es einen Inflationsausgleich in voller Höhe sowie die Übernahme der tatsächlichen Energie-Mehrkosten.
- die Corona-Hilfen für Kliniken, die am 30. Juni 2022 ausgelaufen sind, sofort zu reaktivieren, und zwar rückwirkend zum 1. Juli 2022. Denn seit Mitte des Jahres gibt es vom Bund keinen einzigen Euro, um den Mehraufwand für Hygiene, Isolierung und Behandlung zu refinanzieren. Damit lässt die Bundesregierung die Krankenhäuser komplett im Regen stehen. Dabei sind die Kliniken nach mehr als zwei Jahren Pandemie längst wirtschaftlich und personell extrem unter Druck.
- die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante Krankenhausreform, die zu einem völlig inakzeptablen Kahlschlag bei den Klinikstandorten und zu massiven Einschnitten beim Leistungsspektrum führen würde, zu stoppen, grundlegend zu überarbeiten und dann auch so umzusetzen, dass es kein Bürokratiemonster wird – und ohne in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder einzugreifen.“
Neueste Kommentare