Vierstreifiger Ausbau der B 173 zwischen Michelau und Zettlitz

Das Staatliche Bauamt Bamberg bringt umfangreiche Planänderungen ins laufende Planfeststellungsverfahren ein

Das Staatliche Bauamt Bamberg hat heute bei der Regierung von Oberfranken den Antrag auf ein neues Planfeststellungsverfahren gestellt. Damit werden umfangreiche Planänderungen in das seit 2009 laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht. „Damit kommen wir dem Ziel, Baurecht für dieses für Oberfranken vordringliche, jedoch hochkomplexe Straßenbauprojekt zu schaffen, einen weiteren Schritt näher“, so der Fachbereichsleiter des Staatlichen Bauamtes Bamberg Andreas Eisgruber.

Diese umfangreichen Planänderungen wurden vorallem notwendig, da im Maintal von dem geplanten Straßenbauprojekt europaweit bedeutsame Schutzgebiete betroffen werden (Übersichtsplan als PDF). “Die damit verbundene FFH- (Flora-Fauna-Habitat) und Vogelschutzproblematik müssen wir in vollem Umfang abarbeiten und mit dem heutigen Antrag die Unterlagen zur zugehörigen FFHAusnahmeprüfung ins Verfahren einbringen“, so Eisgruber weiter.

Darüber hinaus werden Erkenntnisse aus den bereits vorliegenden Einwendungen, wie zum Beispiel die Hochwasserproblematik, in den jetzt eingereichten Unterlagen berücksichtigt.

Durch die Aufgabe der bis vor kurzem noch aktuellen Planung zum Neubau der Kreisstraße LIF 13 war auch eine Umplanung des Anschlusses der bestehenden Kreisstraße LIF 13 an die ausgebaute Bundesstraße, mit dem Ziel die Eingriffe zu minimieren, möglich. „Gleichwohl muss wegen der verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen prioritärer – das sind besonders geschützte – Auwälder die Stellungnahme der EUKommission im Laufe des Verfahrens eingeholt werden“, führte Eisgruber weiter aus.

Nach Einleitung des neuen Verfahrens durch die Regierung von Oberfranken werden die Unterlagen in den Gemeinden ausliegen und können dort eingesehen werden.

Die von dem Projekt Betroffenen können hierzu Einwendungen erheben, die bearbeitet und in einem Erörterungstermin besprochen werden. Im Anschluss daran soll die Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden.

Alle im Verfahren gewonnen Erkenntnisse und Stellungnahmen wird die Regierung von Oberfranken unter– und gegeneinander abwägen um auf dieser Basis einen Planfeststellungsbeschluss erlassen zu können.