Geflügelpest im Landkreis Wunsiedel – aktuelle Information

Nach einer erneuten und ausführlichen Risikobewertung der Situation – auch in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken – kann eine Pflicht zur Aufstallung der Geflügelbestände im betroffenen Gebiet ausbleiben. Das Veterinäramt im Landratsamt orientiert sich bei der Umsetzung an den geltenden Regularien, wonach bei einem Tierbestand mit weniger als 50 Tieren keine Schutz- und Überwachungszonen nötig sind. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern wird zum Schutz des eigenen Bestandes lediglich empfohlen, das Geflügel nicht ins Freie zu lassen.