Hauptverhandlung am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 7. Kalenderwoche 2023 findet am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlung in Strafsachen statt:

Das Strafverfahren gegen den B. wegen zweier Fällen der versuchten gefährlichen Körperverletzung am 13.02.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 31 KLs 2120 Js 13593/22).

Dem Angeklagten liegt zur Last, am 24.05.2022 zunächst drei große Steine durch das Schaufenster einer in Bamberg ansässigen Firma geworfen und dabei wenigstens billigend in Kauf genommen zu haben, zwei Personen, die sich in dem dahinter befindlichen Aufenthaltsraum aufhielten, zu verletzen. Weiter wird ihm zur Last gelegt, im Anschluss daran einen weiteren großen Stein durch die hintere Dreieckscheibe auf der Beifahrerseite eines Pkw geworfen zu haben, wobei der Angeklagte auch hierbei billigend in Kauf genommen haben soll, dass zwei Insassen des Pkw nicht unerheblich verletzt werden.

In dem Verfahren steht eine Unterbringung des Angeklagten gemäß § 63 StGB im Raum.

Fortsetzungstermine: 15.02.2023, 09:00 Uhr

Das Strafverfahren gegen die Z. wegen versuchter Brandstiftung in zwei Fällen sowie Brandstiftung in zwei Fällen am 15.02.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 31 KLs 2120 Js 13593/22).

Der Angeklagten liegt zur Last, am 22.06.2022 und am 25.06.2022 neben dem Radweg entlang der Ortsverbindungsstraße zwischen Litzendorf und Melkendorf einen Wiesenstreifen entzündet zu haben. Dies soll in der Annahme geschehen sein, dass es bei ungestörter Brandausbreitung zum Abbrennen des angrenzenden Getreidefeldes kommen werde, was durch die zeitnahe Verständigung der Feuerwehr verhindert werden konnte. Der Angeklagten liegt weiter zur Last, am 05.07.2022 westlich der Staatsstraße 2210 von Litzendorf nach Geisfeld an zwei Stellen Gras bzw. Getreide entzündet zu haben, um ein Gerstenfeld in Brand zu setzen. In diesem Fall soll es zum Abbrennen von Getreide auf einer Fläche von ca. 5,7 ha gekommen sein, wodurch ein Schaden in Höhe von 16.000,00 € entstanden sein soll. Weiter wird der Angeklagten zur Last gelegt, am 06.07.2022 in Melkendorf neben der Straße Im Graben eine gemähte Wiese in Brand gesetzt zu haben, auf der Heu ausgebreitet gewesen sein soll. Da Anwohner den Brand löschen konnten, soll es nur zum Abbrennen von nur wenigen Quadratmetern gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass zu allen Tatzeitpunkten von einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit der Angeklagten auszugehen sei.

Fortsetzungstermine: 17.02.2023, 07.03.2023, 08.03.2022, 09.03.2023, 10.03.2023, jeweils 09:00 Uhr