Bayreuther Behindertenbeirat zeigt sich beeindruckt vom Aufbau einer Inklusionsschule

Sitzung im Rathaus: Gremium empfiehlt dem Stadtrat, geplanten Hort und barrierefreien Ausbau der Jean-Paul-Schule zu unterstützen

Der Behindertenbeirat der Stadt Bayreuth hat sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit dem Konzept von Bayreuths erster Inklusionsschule befasst, die an der Jean-Paul-Schule eingerichtet wird. Das Gremium zeigte sich von der bisherigen Aufbauleistung beeindruckt und empfiehlt dem Stadtrat, sowohl den barrierefreien Ausbau der Schule als auch die Einrichtung eines Kinderhorts zu unterstützen.

Schulleiterin Heidrun Weber erläuterte den Mitgliedern des Behindertenbeirats das Konzept der ersten Inklusionsschule im Stadtgebiet Bayreuth. Unabhängig von einem hohen Anteil von Kindern aus Migrantenfamilien werden nach Webers Angaben an der Jean-Paul-Schule 30 Prozent der Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Das stelle die Lehrer und die Nachmittagsbetreuung vor hohe Anforderungen. „Ohne einen Hort am Nachmittag, der diesen Kindern bei ihren Hausaufgaben unterstützend zur Seite steht, geht es nicht.“, stellte die Rektorin fest. Zudem stehe noch der barrierefreie Ausbau der Schule aus, um entsprechend körperlich gehandicapte Kinder aufnehmen zu können.

Der Behindertenbeirat zeigte sich von der Aufbauleistung beeindruckt und verständigte sich nach kurzer Diskussion als beratende Instanz auf eine Empfehlung an den Stadtrat, sowohl den geplanten Hort als auch den barrierefreien Ausbau der Jean-Paul-Schule zu unterstützen.

Einen weiteren thematischen Schwerpunkt der Sitzung bildete das Betreuungsrecht. Richterin Schwarz vom Bayreuther Betreuungsgericht stellte in einem kurzen Vortrag die Möglichkeiten dar, freiheitsentziehende Maßnahmen wie beispielsweise Bettgitter oder Bauchgurt in Einrichtungen wie Senioren- und Behindertenheimen durch Alternativen zu ersetzen. Pflegebedürftige so wenig wie möglich zu fixieren und Freiheitsbeschränkungen auf das unbedingt nötige Mindestmaß zu reduzieren, ist dabei das erklärte Ziel.

Das Betreuungsgericht orientiere sich dabei am sogenannten „Werdenfelser Weg“. Stimmt der Betreuer des Pflegebedürftigen zu und empfiehlt der Arzt eine Fixierung, so kann zunächst ein vorläufiger Eilbeschluss über deren Genehmigung für längstens sechs Wochen erlassen werden. Diese Frist sollte genutzt werden, um mögliche Alternativen wie beispielweise den Einsatz von Niederflurbetten zu prüfen. Eine wichtige Rolle spielt dabei künftig der fachlich geschulte Verfahrenspfleger. Er ist in diesem Bereich speziell fortgebildet, hat selbst eine pflegerische Ausbildung vorzuweisen, soll Partei ergreifen für den Betroffenen und unterstützend klären, was an Alternativen möglich ist. Dass dies möglich ist, beweisen die positiven Erfahrungen. Oft könne durch ein gemeinsames Gespräch von Pflegepersonal, Verfahrenspflegern und Angehörigen eine gute Lösung für den Betroffenen erzielt werden, erklärte Richterin Schwarz. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit den Betreuungsbehörden und Heimaufsichten von Stadt und Landkreis Bayreuth vorangetrieben.

Gegenstand der jüngsten Beratungen des Behindertenbeirats war auch das Projekt „Wundersam Anders“, das vom Herausgeber des Familien- und Freizeitmagazins „Freggerla“, Marco Marino, vorgestellt wurde. Marino will ein inklusives Angebot für Familien schaffen, egal ob sie behinderte und nicht behinderte Kinder haben. Unter anderem soll das Musical „Glüwi“ vorgestellt werden, bei dem behinderte und nicht behinderte Menschen als Darsteller agieren. Das Event findet am 10. Juni im Evangelischen Gemeindehaus und damit in einer barrierefreien Räumlichkeit statt.