Bamberger GRÜNE wollen mehr Grünpfeile für den Radverkehr

Bamberger Feldversuch seit 2019 erfolgreich, StVO-Novelle ermöglicht jetzt Umsetzung

Es gibt ihn bislang nur an fünf Kreuzungen in Bamberg, aber gut möglich, dass sich das bald ändert – den „Grünpfeil für den Radverkehr“. An den Kreuzungen Pödeldorfer Straße/Neuerbstraße, Feldkirchenstraße/Memmelsdorfer Straße und Marienbrücke/Heinrichsdamm gibt es je einen Grünpfeil. Am Heidelsteig gibt es nochmal zwei: zur Memmelsdorfer Straße und zur Zollnerstraße. Dort dürfen Radfahrende auch bei roter Ampel nach rechts abbiegen. Freilich müssen sie dabei dem bei Grün fließenden Verkehr Vorrang gewähren und auf kreuzende Fußgänger:innen achten.

Christian Hader von der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg findet die Grünpfeile gut und möchte mehr davon an Bambergs Kreuzungen. Die Grünpfeile haben passenderweise in Bamberg auch eine grüne Vorgeschichte. Die fünf genannten Ampeln wurden 2019 nämlich im Rahmen eines Feldversuchs damit ausgestattet. Dass sich Bamberg als Modellstadt beworben und dann auch den Zuschlag bekommen hatte, ging auf eine Initiative der Grünen-Stadträtin Kiki Laaser zurück.

Aus grüner Sicht haben sich die Grünpfeile bewährt. „Uns ist nicht bekannt, dass Unfälle oder andere Gefahren dadurch verursacht wurden“, sagt Christian Hader und beantragt deshalb eine Endauswertung des Feldversuchs und auch gleich Vorschläge für weitere geeignete Grünpfeil-Kreuzungen. Gute Erfahrungen gab es offenbar auch bundesweit, inzwischen wurde die Straßenverkehrsordnung geändert und der Grünpfeil als offizielles Verkehrszeichen eingeführt.

„Wir waren Grünpfeil-Vorreiter und sollten es auch bleiben“, meint der mobilitätspolitische Grünen-Sprecher. Er sieht darin ein einfache Maßnahme zur Radverkehrsförderung, die zudem auch noch so gut wie keine Kosten verursacht. Außerdem verweist Hader sogar auf ein Mehr an Verkehrssicherheit: „Sehr viele schwere Verkehrsunfälle gehen von Lkws und Kfz aus, die beim Rechtsabbiegen Radfahrer:innen übersehen. Beim Grünpfeil müssen Menschen auf dem Fahrrad nicht auf dieselbe Grünphase wie der motorisierte Verkehr warten, sondern können jederzeit abbiegen, so dass ein Teil der möglichen Gefahrensituationen gar nicht erst entsteht.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Der FUSS e.V. – Fachverband Fußverkehr kommentierte die Aufnahme des Radfahrer-Grünpfeils in die Straßenverkehrs-Ordnung wie folgt:

    „Grünpfeil für Radfahrer

    Einen Rückschritt für Fußgänger bringt die Novelle an manchen Ampeln: Radfahrer erhalten einen eigenen Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot.

    Sehr verwunderlich ist an dieser Neuregelung, dass zum Grünpfeil ein Verkehrsversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) noch läuft, die Novelle aber beschlossen wurde, ohne auf das Ergebnis zu warten. Nach aller Erfahrung mit dem schon bestehenden Grünpfeil für alle Fahrzeuge missachten 75 Prozent der Nutzer das Gebot, vor Ampel-Überwegen bei Fahrzeug-Rot anzuhalten. Die Überwege werden damit noch unsicherer. Das Tabu „Rot heißt halten“ wird erneut durchlöchert. Wenn es aber nunmehr für Fahrzeuge mit und ohne Motor Ausnahmen davon gibt, kann es sie auch für Fußgänger geben: Wo sich kein Fahrzeug nähert, kann auch bei Rot gequert werden.

    Der Pfeil ist für Radfahrer im Übrigen überflüssig: Ohne ihn kann man einfach vor der Ampel absteigen, mit dem Rad legal wenige Meter über den Gehweg laufen und wieder aufsteigen“ (www.fuss-ev.de/?view=article&id=764:minister-scheuer-plant-neue-fussgaenger-schikanen&catid=87).

    Daß der Grünpfeil für nach rechts abbiegenden Radverkehr die Verkehrssicherheit erhöhte, weil er wegen der Phasenverschiebung das Unfallrisiko durch abbiegende Kraftfahrzeuge reduzierte, ist barer Unsinn. Denn diese Unfälle betreffen geradeaus fahrende Radler/innen, denen die Vorfahrt genommen wird. Für diese hat der Grünpfeil keinerlei Bedeutung.