Der Markt Eckental sucht neue Schöffen
Zehn Personen muss die Gemeinde für Amts- und Landgericht vorschlagen. Die Bewerbungsfrist läuft.
Recht sprechen in Deutschland etwa 20.000 Berufsrichter – Juristen mit zwei Staatsexamen, erkennbar an ihrer Robe. Doch bei vielen Verhandlungen, etwa von Straf- oder Jugendkammern, sitzen auf der Richterbank auch Menschen in ganz normaler Alltagskleidung. Sie sind Schöffen, also ehrenamtliche Richter, von denen es etwa 60.000 in Deutschland gibt. Von 2024 bis 2028 dauert die neue Schöffenamtszeit, für die der Markt Eckental geeignete Bewerber sucht. Zehn Personen muss die Gemeinde dem Gericht vorschlagen, das dann eine Auswahl trifft. Gesucht werden sowohl Jugendschöffen als auch Schöffen für Verfahren gegen Erwachsene.
Was ist die Aufgabe von Schöffen?
Schöffe ist ein verpflichtendes Ehrenamt. Wer sich als Kandidat meldet, muss bereit sein, alle ihm zugeteilten Verhandlungstage zu absolvieren. Die Schöffen sind den hauptamtlichen Richtern in ihrem Stimmrecht gleichgestellt – sowohl bei der Urteilsfindung als auch beim Strafmaß. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und können während der Verhandlung Fragen an Zeugen und Angeklagte richten. Damit tragen sie aber auch die Verantwortung für jedes Urteil mit.
Wer kann Schöffe werden?
Bürger können sowohl sich selbst als auch andere Menschen vorschlagen. Kandidaten müssen deutsche Staatsbürger und zwischen 25 und 69 Jahre alt sein sowie länger als ein Jahr in Eckental wohnen. Sie dürfen nicht in Vermögensfall geraten oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch darf gegen sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat laufen. Gebrechen, die gegen den Schöffendienst sprechen, dürfen nicht vorliegen. Über juristische Vorkenntnisse müssen Schöffen nicht verfügen. Ausgeschlossen von einer Bewerbung sind folgende Berufsgruppen: Polizeibeamte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Anwälte, Richter, Notare, Beamte der Staatsanwaltschaft, Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung. Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Für Berufstätige außerdem wichtig: Der Arbeitgeber muss Schöffen für Verhandlungen freistellen, allerdings für den entsprechenden Zeitraum keinen Lohn fortzahlen.
Wo kann ich einen Kandidaten vorschlagen?
Vorschläge und Bewerbungen müssen zwingend auf den dafür vorgesehenen Formularen erfolgen. Es gibt sie als Vordrucke im Ordnungsamt oder unter www.eckental-mfr.de. Die Unterlagen müssen für Erwachsenenschöffen bis spätestens 31. März 2023 im Rathaus eintreffen, für Jugendschöffen bis zum 23. Februar 2023. Sie können per Post versendet (Markt Eckental, Rathausplatz 1, 90542 Eckental) oder persönlich im Ordnungsamt, Zimmer OG1.06, abgegeben werden. Bei Rückfragen steht Herr Schmidt, (09126) 903-277, zur Verfügung.
Welche Angaben brauche ich für einen Vorschlag?
Wichtig sind Familien-, Geburts- und Vorname, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Anschrift, Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls bisherige Schöffentätigkeit und besondere Qualifikation für das Schöffenamt.
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