Bürgerinformation und Unterschriftenlisten in Walsdorf

Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Lebenswertes Walsdorf 2.0. Hier kaufe ich noch gerne“:

Wie erschließen andere Gemeinden ein Gewerbegebiet aus eigener Kraft und ohne Abhängigkeit von Investoren? Langt Kaufkraft langfristig für den Bestand von zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften in Walsdorf? Mit diesen und anderen brisanten Fragen beschäftigt sich unter anderem die 2. Bürgerinformationsveranstaltung. Dazu lädt die Bürgerinitiative „Lebenswertes Walsdorf 2.0. Hier kaufe ich noch gerne“ in Verbindung mit einer Unterschriftenaktion zum Bürgerbegehren am Freitag, 03.02.2023 ein.

„Es gibt noch so viele ungeklärte Fragen, die sich zur geplanten Erschließung des neuen Gewerbegebiets samt Ansiedlung des Lebensmitteleinzelhandels-Discounters Netto ergeben“, meint die Bürgerinitiative. Bekanntlich plant die Gemeinde Walsdorf, am nördlichen Ortsrand in Richtung Hetzentännig ca. 25 000qm bisherige landwirtschaftliche Nutzfläche als Gewerbegebiet auszuweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Birkigtäcker“ wurde bereits beschlossen, ebenso die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Hier soll dann über einen Investor die Erschließung eines neues Gewerbegebietes erfolgen, welches die Ansiedlung des Discounters mit beinhaltet.

Bereits seit Jahren sind in Walsdorf zwei weitere Gewerbegebiete im Landschaftsplan ausgewiesen. „Warum“, so fragt die Bürgerinitiative, „werden nicht diese Flächen gemäß Plan genutzt?“. Weshalb soll ausgerechnet dieses Areal, welches bislang nie als Gewerbegebiet zur Diskussion stand, plötzlich zum Gewerbegebiet werden?

In anderen Kommunen würden Ansiedlungsbegehren von im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und ihrer Folgen genauestens analysiert und geprüft. In Walsdorf dagegen würden die Bürgerinnen und Bürger immer vor vollendete Beschlüsse gestellt. Ein Bürgerdialog finde nicht statt, moniert die BI. Gerade hinsichtlich der extremen Konkurrenzsituation der dann zwei Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäfte, welche sich unweigerlich einen Verdrängungswettbewerb liefern würden, sei es daher sehr bedenklich, dass im Vorfeld keine fachmännische Standortanalyse erfolgt, heißt es von Seiten der BI. Befremdlich sei zudem, dass der größte Teil der neu geplanten Gewerbeflächen nicht der Gemeinde gehören. Sie kann somit nicht bestimmen, wer letztlich hier an Gewerbe ansässig wird und wie die gesamte Gestaltung sich ins Ortsbild einfügen würde.

Dass eine solche Konkurrenzsituation aller Voraussicht nach für ihn das wirtschaftliche Aus wäre, haben die Betreiber des örtlichen Nahkauf bereits mehrfach und ausführlich geschildert. „Wer für das neue Gewerbegebiet in seiner jetzigen Planung, also inklusive der Ansiedlung von Netto ist, riskiert automatisch das Ende von Nahkauf“, fasst die Bürgerinitiative zusammen. Um das Für und Wider der gesamten Planung transparent zu machen, wird daher für den 03.02.2023, 16 Uhr, zu einer erneuten Bürgerinformation der BI eingeladen.

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals die Unterschriftenliste zum entsprechenden Bürgerbegehren ausliegen. Bereits zum Jahreswechsel waren ca. 340 Unterschriften für die die Zulassung eines Bürgerbegehrens bei der Gemeinde eingereichten worden. Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung das Ansinnen jedoch abgelehnt, da ein Formfehler vorlag. Auf jeder Seite der Unterschriftenliste hätten drei Vertreter der Bürgerinitiative genannt werden müssen, um den Vorgaben zu entsprechen.

Mit unserer Anliegen habe man bereits in kürzester Zeit mehr Unterschriften vorlegen können, als notwendig gewesen wäre, fasst die Bürgerinitiative „Lebenswertes Walsdorf 2.0“ den Sachverhalt zusammen. Da in Kürze die neuen Listen für die Zulassung des Bürgerbegehrens für die Walsdorfer zur Unterschrift ausliegen werden, würden die Unterlagen für das Bürgerbegehren sicherlich in absehbarer Zeit wieder zur Übergabe an die Gemeinde komplett sein“, heißt es optimistisch.

Arno Döring
Mitglied der Bürgerinitiative „Lebenswertes Walsdorf 2.0. Hier kauf ich noch gern.“