„Ebermannstadts Erhebung zur Stadt: Status und Rechtsentwicklung“: Vortrag des Kulturkreises Ebermannstadt

ehemaliger Stadtplan Ebermannstadt © Toni Eckert

ehemaliger Stadtplan Ebermannstadt © Toni Eckert

Der Kulturkreis Ebermannstadt lädt am Donnerstag, den 26.Januar um 19:30 Uhr zum Eröffnungsvortrag des Stadtjubiläums über „Ebermannstadts Erhebung zur Stadt: Status und Rechtsentwicklung“ ein.

Im Vortrag „Erhebung zur Stadt: Status, funktionale und soziale Entwicklung“ untersucht Toni Eckert die Bedeutung der Stadterhebung für Ebermannstadts Entwicklung zum Ort zentraler Funktionen.

Entscheidend ist die Funktion Konrads II. und seine Verdienste aber auch Vorteile der Privilegierung seines Dorfs. Zum einen konnte er jetzt das Vorfeld zu seinem wichtigen Amtssitz auf Burg Neideck mit einer befestigten und wehrhaften Stadt militärisch absichern. Zum anderen brachte ihm die Kontrolle über die Geleitstraße, die mitten durch den Ort führte, Gewinne an Gebühren und Zöllen ein. Aber auch der König, dem das Recht zustand, Orte zur Stadt zu erheben, zog Nutzen aus der Statusaufwertung Ebermannstadts. Sie kostete Ludwig nichts und war nur eine von 37 Stadterhebungen, die der Wittelsbacher in Franken zur Stabilisierung seiner Regentschaft vornahm.

Beide Adlige, der königliche Landesherr und sein treuer Gefolgsmann, machten also ihren Gewinn, was aber hatten diejenigen davon, die in Ebermannstadt heimisch waren? Das einfache Volk? Die Stadterhebung von Ebermannstadt und Aspekte der Geschichte des Stadtrechts.

Der Eintritt im Hasenbergzentrum, Feuersteinstr. 11 ist frei.