Hauptverhandlungen am Landgericht Bamberg

Symbolbild Justiz

1. Das Strafverfahren gegen die 29-jährige C. und die 32-jährige K. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 23 (C.) bzw. 54 Fällen (K.) am 23.01.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 35 KLs 740 Js 6063/22).

Den Angeklagten liegt zur Last, als sog. Retention Agent bzw. als Team-Leiterin der Retention Agents in einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Girne, Zypern aus, einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit einer Trading-Plattform vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können. Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeitraum September 2019 bis Februar 2022 sollen die Angeklagten im Zusammenhang mit der Trading-Plattform „KryptoEUClub“ bei diversen Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von rund 177.000,00 (C.) bzw. rund 1.681.000,00 (K.) Euro verursacht haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.

Fortsetzungstermine: 24.01.2023, 31.01.2023, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Strafverfahren gegen die 30-jährige M. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in 23 Fällen am 25.01.2023, 09:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 34 KLs 730 Js 3872/21).

Der Angeklagten liegt zur Last, als sog. Retention Agent in einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Tiflis aus, einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit der Trading-Plattform „XTraderFX“ vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können.

Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.

Im Zeitraum August 2018 bis Februar 2019 soll die Angeklagte im Zusammenhang mit der oben genannten Trading-Plattform bei diversen Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von rund 380.000,00 Euro verursacht haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.

3. Das Strafverfahren gegen die 57-jährige A. wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung am 27.01.2023, 9:00 Uhr, vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht (Az. 22 Ks 1107 Js 7342/22).

Der Angeklagten liegt zur Last, am frühen Morgen des 20.04.2022 in dem gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus mit einer Deko-Bierflasche und einem Golfschläger auf ihren Ehemann eingeschlagen und ihm ein Messer in den Unterbauch gerammt zu haben, um ihn zu töten.

Die Angeklagte soll hierbei zunächst den Umstand, dass der Ehemann in dem gemeinsamen Ehebett schlief, ausgenutzt haben. Im Rahmen der sich anschließenden Auseinandersetzung sei es dem Ehemann jedoch gelungen, der Angeklagten die Gegenstände, mit denen er angegriffen worden sein soll, abzunehmen, weswegen es der Angeklagten nicht gelungen sei, ihren Plan umzusetzen.

Der Geschädigte habe jedoch Schnittverletzungen an den Händen und zwei Kopfplatzwunden erlitten, darüber hinaus durch den Stich des Messers in den Bauch weitere Verletzungen, die eine Notoperation notwendig machten.

Fortsetzungstermine: 07.02.2023, 08.02.2023, 09.02.2023, 10.02.2023, 13.02.2023, jeweils 09:00 Uhr